Liebes Forum,
wie meine Kollegin Eva-Maria Bendick in unserem neuen Newsletter erläutert, ist der Arbeitgeber weder zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes an sich verpflichtet, noch hat der beziehende Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass zwischen ihm und den Mitarbeiter_innen eine Auszahlung im selben Umfang erfolgt. Theoretisch darf der Arbeitgeber also differenzieren. Die Frage ist jedoch, ob das der betrieblichen Harmonie förderlich ist.
Daher möchten wir von Ihnen wissen, wie es bei Ihnen im Betrieb geregelt wird: Wird überhaupt ein Weihnachtsgeld ausgezahlt? Wird hinsichtlich der Höhe differenziert oder gibt es eine Pauschale? Hat es unter Umständen schon einmal Streit innerhalb der Belegschaft gegeben, weil sich einzelne oder viele Mitarbeiter unfair behandelt vorkamen?
Wir sind äußerst interessiert an Ihren Berichten und freuen uns auf eine fruchtbare Diskussion!
Freundliche Grüße,
F.Celeste