Liebe Kolleginnen und Kollegen!
"Ein Arbeitnehmer darf sich über eine unbillige Weisung seines Arbeitgebers nicht einfach hinwegsetzen. Wünscht er eine Überprüfung der Weisung, kann er die Gerichte für Arbeitssachen anrufen, muss aber die Weisung dennoch einstweilen befolgen. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt nun das Landesarbeitsgericht Hamm in Frage und schafft damit Unsicherheit im Umgang mit Arbeitgeberweisungen."
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Freundliche Grüße,
F.Celeste