Liebe Foristinnen, liebe Foristen!
Hier ein informativer Beitrag zur Frage, ob auch Ersatzmitglieder und deren Teilnahme an Seminaren:
"Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern ist zeitintensiv und kostspielig. Es besteht daher häufig Streit zwischen den Betriebsparteien, ob eine Schulung tatsächlich erforderlich ist. Die hierzu regelmäßig angerufenen Arbeitsgerichte entscheiden tendenziell großzügig zu Gunsten der Betriebsräte. Deutlich restriktiver entscheiden sie jedoch im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Schulung von Ersatzmitgliedern. Eine solche darf der Betriebsrat nur unter besonderen Umständen für erforderlich halten. Eine jüngere Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein konkretisiert die Maßstäbe an die Erforderlichkeit (Beschluss vom 26. April 2016 – 1 TaBV 63/15) – aber kann sie im Übrigen überzeugen?"
http://www.arbeitsrecht-weltwe….humanresourcesmanager.de
Freundliche Grüße,
F.Celeste