Ab wievielen Betriebsratsmitgliedern steht dem Vorsitzenden ein eigenes Büro zu?
Bin auf die Antworten gespannt.
Gruß
Gerhard
Ab wievielen Betriebsratsmitgliedern steht dem Vorsitzenden ein eigenes Büro zu?
Bin auf die Antworten gespannt.
Gruß
Gerhard
Sobald es "erforderlich" ist. Siehe § 40 (2) BetrVG
Hallo,
vor einiger Zeit wurde ein ähnliches Thema im Forum diskutiert: Anspruch auf angemessenes Büro
So kannst Du Dir einmal einen generellen Überblick verschaffen.
MfG
Horst
Hallo,
generell kann man sich an vorgeschalteten Fragen orientieren. Denn bevor man sich so eine Frage stellt, sollte man sich mit anderen Fragen beschäftigen.
Als solche kämen in Betracht ? Ist der BR so ausgelastet, dass er die Arbeit mit den Mitgliedern nicht mehr alleine stemmen kann ? Ist aus diesem Grund weiteres Büropersonal vonnöten ? Sind die Kapazitäten im Büro so ausgereizt, dass zusätzliche Räumlichkeiten vonnöten sind.
Dazu ist zu sagen, dass in solchen Fällen sodann eher ein Anspruch auf ein zusätzliches Sitzungszimmer berechtigt sein wird also ein Einzelbüro für den Vorsitzenden. Bis dahin ist es zumeist ein langer Weg und hinzu kommt, dass auch erst eimal die räumlichen Gegebenheiten Spielraum für ein Büro dieser Art abwerfen müssen.
Gruß
Lorenz
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