Suspendierung von Mitarbeiter, der Betriebsrat ist, und Folgen für Betriebsrat/Einladungen

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  • Hallo allerseits,


    ich hab eine interessante Problemstellung und weiß nicht mehr weiter.
    Ich denke und hoffe das ich hier richtig bin.


    Der Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma.
    Der Mitarbeiter ist nicht entliehen, hat also aktuell keinen Arbeitseinsatz.
    Der Mitarbeiter ist von seiner arbeitsvertraglich zu erbringenen Arbeitsleistung freigestellt worden vom Arbeitgeber (ich gehe davon das es widerruflich ist; der Lohn wird gezahlt, die Arbeitsleistung aber nicht abgefragt).
    Dieser Mitarbeiter ist gleichzeitig Betriebsrat.


    Daraus ziehe ich folgende Schlüsse:
    1. Betriebsratsarbeit hat während der Arbeitszeit stattzufinden.
    2. Durch die arbeitgeberseitige Freistellung von der Arbeitsleistung hat der Mitarbeiter keine Arbeitszeit mehr.
    3. In der Folge hat er einen Verhinderungsgrund, ich muss ein Ersatzmitglied einladen.
    4. Wenn mir der Mitarbeiter rechtzeitig mitteilt, wöchentlich, das er gedenkt an ordentlichen Sitzungen teilzunehmen lade ich kein Ersatzmitglied, da er sich bereit erklärt in seiner Freizeit auf eigene Initiative aktiv zu werden.


    Soweit so gut. So habe wir es nun einige Zeit praktiziert.
    Jetzt will er eine Blanko-Einladung haben für immer, bzw. er sich in Einzelfällen abmeldet.


    Mit dieser Blanko-Einladung habe ich Probleme.
    Das Problem was ich sehe ist das ich nicht mehr ordentliche Einlade und in der Folge getroffene Beschlüsse anfechtbar und nichtig sind.



    Ich hoffe diese Infos reichen aus um eurerseits helfen zu können.

  • Hallo Sven,


    der von der Arbeitsleistung frei gestellte MA, nennen wir in X, kann auch pauschal sagen, dass er die Teilnahme beabsichtigt. Du lädst ihn dann ganz normal unter Mitteilung der Tagesordnung und rechtzeitig zur Sitzung. Er ist nicht gezwungen seine Absicht zu jeder Woche einzeln zu erklären.
    Er ist ja als gewähltes BR-Mitglied per Gesetz sowieso zu laden, und da er die generelle Absicht bekundet hat, erst recht.
    Man könnte ja vermuten, der Arbeitgeber wolle die BR-Arbeit durch die Freistellung des X von der Arbeitsleistung behindern. (Das könnt aber nur Ihr beurteilen.)


    Viele Grüße
    Björn

  • Hallo svengrimm,


    mit "Blankoeinladungen" hätte ich auch ein Problem.


    Mit der Einladung wird ja auch die Tagesordnung bekannt gegeben. Wie soll das denn funktionieren? Oft gibt es unplanmäßige Sitzungen weil gerade aktuell etwas besprochen/entschieden werden muss.
    Bei festgelegten Terminen mit oft denselben TOP's kommen, zumindest bei uns, regelmäßig noch andere Themen dazu, da die Geschäftsleitung unsere festen Termine kennt und uns entsprechend vorher noch Anträge/Anfragen übermittelt.
    Selbstverständlich muss der suspendierte AN als BR eingeladen werden. Da dies aber mit der Mitteilung der Tagesordnung verbunden ist und diese ja nicht immer gleich lautet, kann er m.E. keine "Blankoeinladungen" bekommen. Zudem muss er ja bei nicht geplanten Sitzungen sowieso extra informiert werden.
    Ich verstehe daher nicht, was der Kollege überhaupt will und warum.


    Gruß
    Hexle2

  • Durch die Freistellung wird das Betriebsratsamt nicht berührt.


    Alleine die Tatsache dass der Arbeitgeber sich hier im Annahmeverzug befindet rechtfertigt auch nicht die Annahme dass das BRM verhindert sei. Von daher muss er meines Erachtens geladen werden. Falls das BRM sich dann als verhindert abmeldet ist ein Ersatzmitglied zu lladen.

  • Hallo zusammen,


    es geht hier ja nicht um Blanko-Einladungen.
    Der X ist von der Arbeitsleistung freigestellt, und deshalb in der Regel nicht in der Firma anwesend. Man muss also erstmal von einer Verhinderung der Teilname ausgehen. Da X aber kundgetan hat, dass er grundsätzlich an der Sitzung teilnehmen möchte, ist er zu jeder Sitzung, auch jeder ausserplanmäßigen, unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Da ist nix Blanko dabei.


    Viele Grüße
    Björn

  • Wieso das denn? Er ist doch eher nicht verhindert.

    Stand doch im Satz vorher. :)


    Er ist frei gestellt, kommt also nur zu den BR-Sitzungen in die Firma. Wenn Du krank bist, bist Du doch auch erstmal verhindert. Du kannst dem BR-Vorsitzenden aber auch mitteilen, dass Du trotzdem an der Sitzung teilnehmen willst.


    Der Unterschied zwischen dem X und Dir wenn Du krank bist, Elternzeit hast, etc. ist doch nur der Grund der Abwesenheit.


    HTH
    Viele Grüße
    Björn

  • Es ist ein erheblicher Unterschied ob Du "krank" (gemeint ist vermutlich "arbeitsunfähig"), in Urlaub oder eben nru freigestellt bsit.
    Der freigestellte Mitarbeiter hat aus meiner Sicht eigentlich gar keinen Grund für eine Verhinderung, außer er würde ansonsten Urlaub nehmen weil er z.B. verreisen täte. Ansonsten wäre dieses BRM uin dieser Zeit für den Arbeitgeber tätig, da dieser aber auf die Annahme der Arbeitsleistung verzichtet hat, besteht gar kein vernünftiger Grund, eine Verhinderung anzunehmen.


    Bei Arbeitsunfähigkeit liegt zumindest der Verdacht der Amtsunfähigkeit nahe.


    Bei Elternzeit geht das BAG davon aus, dass diese kein Verhiinderungegrund darstellt, es sei denn das elternzeitende BRM zeigt seine Verhinderung an.

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