Hallo allerseits,
ich hab eine interessante Problemstellung und weiß nicht mehr weiter.
Ich denke und hoffe das ich hier richtig bin.
Der Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma.
Der Mitarbeiter ist nicht entliehen, hat also aktuell keinen Arbeitseinsatz.
Der Mitarbeiter ist von seiner arbeitsvertraglich zu erbringenen Arbeitsleistung freigestellt worden vom Arbeitgeber (ich gehe davon das es widerruflich ist; der Lohn wird gezahlt, die Arbeitsleistung aber nicht abgefragt).
Dieser Mitarbeiter ist gleichzeitig Betriebsrat.
Daraus ziehe ich folgende Schlüsse:
1. Betriebsratsarbeit hat während der Arbeitszeit stattzufinden.
2. Durch die arbeitgeberseitige Freistellung von der Arbeitsleistung hat der Mitarbeiter keine Arbeitszeit mehr.
3. In der Folge hat er einen Verhinderungsgrund, ich muss ein Ersatzmitglied einladen.
4. Wenn mir der Mitarbeiter rechtzeitig mitteilt, wöchentlich, das er gedenkt an ordentlichen Sitzungen teilzunehmen lade ich kein Ersatzmitglied, da er sich bereit erklärt in seiner Freizeit auf eigene Initiative aktiv zu werden.
Soweit so gut. So habe wir es nun einige Zeit praktiziert.
Jetzt will er eine Blanko-Einladung haben für immer, bzw. er sich in Einzelfällen abmeldet.
Mit dieser Blanko-Einladung habe ich Probleme.
Das Problem was ich sehe ist das ich nicht mehr ordentliche Einlade und in der Folge getroffene Beschlüsse anfechtbar und nichtig sind.
Ich hoffe diese Infos reichen aus um eurerseits helfen zu können.