Dritte Kündigung des selben Mitarbeiters

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  • Hallo Leute, wir haben bei uns im Betrieb folgendes Problem: Ein Mitarbeiter sollte Betriebsbedingt gekündigt werden. Uns als BR gab es noch nicht bzw wir waren noch nicht konstituiert. Diese Kündigung wurde durch Gerichtsbeschluss ungültig da Formfehler. Danach kündigte die Firma dem Mitarbeiter Verhaltensbedingt, wobei wir der Kündigung widersprochen haben da es keine Abmahnungen o.Ä. gab, und auch der Richter war dieser Meinung, dass bedeutet Kündigung zwei war hinfällig. Jetzt versucht die Geschäftsleitung einen dritten Anlauf wiederum Betriebsbedingt wobei gleichzeitig Stellen ausgeschrieben werden. Natürlich haben wir nach § 102 (3) 3.-4. widersprochen und denken auch das das Gericht es ähnlich sehen wird. Nun die eigentliche Frage.: Wie lange müsste ein Betriebsrat dieses Spiel mitmachen bevor er es als groben Unfug zu den Akten legen kann?? Gibt es eine Möglichkeit sich die Anhörung zu einer vielleicht 4,5,6,7.......Kündigung des selben Mitarbeiters zu ersparen und auch dem Kollegen die Kündigungen? Danke schon mal für eure Antworten.
    Daniel

  • Da habt Ihr keine Möglichkeit Euch zu entziehen. Ihr müsst zu jedem Kündigungsversuch gehört werden und ebenso muss der AN gegen jede einzelne Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Vergisst er dies einmal wird dir Kündigung wirksam.


    Hoffentlich hat Euer Arbeitsgericht einen alphabetischen Geschäftsverteilungsplan so dass die Verfahren immer wieder beim selben Arbeitsrichter landen, das sind nämlich auch nur Menschen die sich nur ungerne verschei*ern lassen.

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