Hallo zusammen,
der Arbeitgeber will eine Betriebsvereinbarung kündigen!
Kann und darf er ja, wenn dies zu seinem Vorteil wäre bzw. ist.
Aber was passiert, wenn die 3monatige Kündigungsfrist abgelaufen ist?
Mit dem § 77 BetrVG (6)
habe ich mich schon ausführlich befasst, jedoch leider keine eindeutige klare Antwort gefunden.
Ist mit dem Ablauf der "damalige Beschluss" der Betriebsvereinbarung komplett weg, oder behält "Diese" so lange ihre Gültigkeit, bis eine neue Betriebsvereinbarung unterschrieben ist?
Der Arbeitgeber hat jedenfalls schon eine neue Betriebsvereinbarung vorgelegt.
Natürlich zum Nachteil einiger Mitarbeiter.
Warum also diese Eile??
Andererseits würde der Betriebsrat mit der neuen B.vereinbarung die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sichern. § 77 Betr.VG (4)
Bei der "alten Betriebsvereinbarung" wurde gezielt eine Abteilung ausgeschlossen, bei der neuen Vereinbarung nicht.
Was also tun
Vielen herzlichen Dank im Voraus
und noch einen schönen Sonntag wünsch ich Euch!