Beiträge von melissa

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    Hallo B.Ruhigend,
    die Arbeit wird durch die beiden Heimarbeiter viel günstiger erledigt, da Diese laut Aushang 5,88€ kriegen.
    Dem Haus-Personal der Mindestlohn von 8,50€ zu steht. Also wird "Das " umgangen und die Arbeit nach außerhalb verlegt.
    Falls es längere Zeit anhält, dass das Hauspersonal weniger Stunden bekommt bzw.arbeitet, geht das Stundenkonto in Richtung Minus ;(
    Das ist doch ungerecht dem Hauspersonal gegenüber. ?(
    Lässt sich das nicht verhindern, dass eben die zwei Heimarbeiterinnen keine Arbeit mehr mit nach Hause bekommen, da sie ja im Haus noch "Vollbeschäftigt" sind. Der GL gefällt es so, ganz klar :!: Aber schon die Aussage: Wenn der BR dagegen angeht, hat er auch die Konzequenzen zu tragen, lassen doch aufhorchen :!: Oder muss man es einfach Schlucken :(


    Gruß Melissa

    Hallo liebe Kollegen,
    ich habe diese Überschrift "noch einmal" gewählt, weil es an Dreistigkeit, dem Faß den Boden raus haut! ?(
    Folgendes:
    In der Abteilung arbeiten zwei Personen ganztags +zusätzlich noch als Heimarbeiter. Angeblich für den Heimarbeiterlohn :?: Nun ist die Auftragslage zurück gegangen. Die wöchentliche Arbeitszeit wird in der Abteilung zurück gefahren. :thumbdown: (Stundenkonto) "Diesen Beiden" kann das ja egal sein, da sie immer noch Heimarbeit dazu bekommen. So wird die geleistete Arbeit für die GL natürlich billiger. Abgesehen, dass auf solche Weise "die Küche erheblich brodelt."
    Der Personaler sagte, der BR könne ja dagegen angehen, aber dann hat er auch die "Konequenzen" zu tragen! ;( was immer es auch "Das"sein mag?? Muss man sich sowas gefallen lassen?
    Vielleicht weiß von euch jemand, ob bzw. wie man am Besten vor geht?
    Danke schon mal im Voraus!
    LG Melissa
    Rechtens kann es nicht sein, oder doch?

    vielen herzlichen Dank für deine großartige Hilfe, die Seminare werde ich mir jetzt mal genauer anschauen :thumbup: ,
    das glaube ich auch, dass da was für mich dabei ist :!:
    Versteht man überhaupt das Amtsdeutsch ?( wenn ich mir für 80.000 Drachmen mir so ein Exemplar zulege. :D
    Wenn ich das Betriebsratsbüro durchforste wird es wohl bis Weihnachten dauern, :rolleyes:
    aber ein Versuch ist es auf alle Fälle wert :!:


    Tschüß und ein schönes Wochenende
    wünscht Melissa 8)

    Hallo B.Ruhigend,
    die GL und der Betriebsrat sind sich einig geworden. Jedoch ist da ein gravierender Fehler passiert.
    Zum einen veranlasste der Betriebsratsvorsitzende keine Sitzungsniederschrift (§34 Betr.VG) und zum Zweiten wurde keine Anwesenheitsliste
    gefertigt.
    Aber was gar nicht geht, ist wenn eine neue Betriebsvereinbarung beschlossen ist (08.07.15) und diese dann eine rückwirkende Gültigkeit am 01.07.15
    hat.
    Sie kann meines Wissens mit sofortiger Wirkung beginnen, aber nicht rückwirkend.
    Selbstverständlich habe ich, die schon vom Betriebsratsvorsitzende unterzeichnete Vereinbarung, Beschwerde eingelegt, dass es so rein vom Gesetz her so nicht geht !!:thumbdown:
    Leider wurde meine Beschwerde abgeschmettert. "Dann soll ich es eben protokollieren...ja, ich als Schriftführerin möchte "Es" allerdings nicht unterschreiben, weil es vom Grundsatz her nicht stimmt. Oder geht es doch???
    Gegen den Betriebsraatsvorsitzende ist schwer an zu kommen, er sagte nur:"Wem schadet es, wenn die Vereinbarung rückwirkend ist"?
    Ist die neue Betriebsvereinbarung in diesem Fall überhaupt gültig? ?( Ich habe echt meine Zweifel, bzw. wie kann ich die rückwirkend Gültigkeit der neuen Beriebsvereinbarung zu Protokoll geben, wenn ich Dies vorher A) nicht gewußt und B) es dann gesetzwidrig ist??


    Ich hoffe sehr auf deine Hilfe! :)


    Danke und herzliche Grüße.
    Melissa

    Hallo B.Ruhigend,
    im nach hinein bin ich jetzt doch froh, auf Nr sicher gegangen zu sein und noch mal im Forum nach gefragt zu haben,
    ob ich den §77 richtig verstanden habe!
    Selbst "unser" BRvorsitzende wußte nicht, dass die alte Betr.vereinbarung so lange ihre Gültigkeit hat, bis eine
    Neue unterschrieben ist. Und sei es durch die Einigungsstelle.
    Er dachte, sie wirkt nur drei Monate nach und dann wäre alles weg :( Ja Fehlanzeige....
    Nicht auszudenken, wenn sich die anderen Mitglieder auch nicht informiert hätten :thumbdown:
    und einfach "etwas" beschlossen hätten, um ja wenigstens ein bisschen was zu retten.
    Und dehalb noch einmal ein herzliches Dankeschön ^^


    Gruß Melissa 8o


    Ps. Die GL ist schon beim Einlenken :D .........wir verhandeln bis es passt :!:
    Hop oder Top ;)

    Hallo zusammen,
    der Arbeitgeber will eine Betriebsvereinbarung kündigen!
    Kann und darf er ja, wenn dies zu seinem Vorteil wäre bzw. ist. :thumbdown:
    Aber was passiert, ?( wenn die 3monatige Kündigungsfrist abgelaufen ist?
    Mit dem § 77 BetrVG (6)
    habe ich mich schon ausführlich befasst, jedoch leider keine eindeutige klare Antwort gefunden. :?:
    Ist mit dem Ablauf der "damalige Beschluss" der Betriebsvereinbarung komplett weg, oder behält "Diese" so lange ihre Gültigkeit, bis eine neue Betriebsvereinbarung unterschrieben ist? :thumbup:


    Der Arbeitgeber hat jedenfalls schon eine neue Betriebsvereinbarung vorgelegt.
    Natürlich zum Nachteil einiger Mitarbeiter. :(
    Warum also diese Eile?? :wacko:
    Andererseits würde der Betriebsrat mit der neuen B.vereinbarung die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sichern. § 77 Betr.VG (4)
    Bei der "alten Betriebsvereinbarung" wurde gezielt eine Abteilung ausgeschlossen, bei der neuen Vereinbarung nicht.
    Was also tun :?:
    Vielen herzlichen Dank im Voraus
    und noch einen schönen Sonntag wünsch ich Euch!
    8)

    Hallo zusammen,


    kann mir jemand vielleicht erklären, ob es rechtens ist, dass trotz wenig Arbeit (Stammpersonal soll (muss) Überstunden abbauen, ;(
    immer noch, und zwar noch bis Ende des Monats ein Leiharbeiter beschäftigt ist??Beriebstatsvorsitzender ist zugleich in der Arbeitsvorbereitung und möchte den Leiharbeiter ungern gehen lassen.
    Im Voraus schon mal vielen herzlichen Dank!
    Melissa

    Danke stelko,
    das habe ich jetzt raus gefunden: im Krankheitsfall gilt tatsächlich die regelmäßige Arbeitszeit (§4 EFZG Ausnahme Vergütung für Überstunden)
    aber was kann ich tun, wenn sich der AG darauf beruft, dass die regelmäßigte vereinbarte Arbeitszeit immer Gültigkeit hat :thumbdown: ??
    Also 1. kein Krankheitsfall vorliegt und 2. schon monatelang Überstunden gearbeitet werden?
    Oder besser:Wie kann ich mein Recht durchsetzen, dass eben doch das Entgeldausfallprinzip gilt :?:
    Gruß, Danke und schönes WE. :)

    Hallo zusammen,
    den § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetz habe ich rauf und runter gelesen, jedoch keine "richtige" Antwort gefunden.So wie ich es verstanden habe, gilt das Entgeltausfallprinzip. Als in unseem Betrieb noch die Betriebvereinbarung" Flexibilisierung der Arbeitszeit" bestand, wurden die Überstunden vergütet.Da es nun neue Arbeitsverträge gibt (40 Std.pro Woche-Überstunden kommen auf ein Zeitkonto) hat der AG keine Überstunden an Feiertagen (6.Jan.) vergütet, obwohl die wöchentliche Arbeitszeit 44Std. war. ?( So ist es auch wieder an Ostern. Die Tage nach Ostermontag waren keine 8 Std. täglich , sondern 9.
    Was gilt denn nun: Die vereinbarte Arbeitszeit, also 8 Std pro Tag, die der AG bezahlen muß, oder auch die Überstunden, da diese ja angeortnet waren bzw. noch sind :?: und die man ja geleistet hätte, wäre der Feiertag nicht gewesen.
    Schon vielen Dank für euere Hilfe :thumbup: