Was darf ein Arbeitgeber alles fragen?

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  • Hallo liebe Forumsmitglieder und -vorbeischauer!
    In unserem am Montag erscheinenden Newsletter für den Monat März widmen wir uns neben vielen anderen spannenden Themen der Frage, was ein zukünftiger Arbeitgeber die Bewerberin und den Bewerber alles fragen darf. Von besonderer Brisanz sind hier offenkundig fragen, die das Privatleben betreffen. Dieses kann vielfach durchaus von planerischem Interesse für den Arbeitgeber sein, aber ein uneingeschränktes Fragerecht ginge selbstverständlich zu weit mit Hinsicht auf das schützenswerte Interesse des Arbeitnehmers an möglichst weitgehender Wahrung seiner oder ihrer Persönlichkeitsrechte. Intuitiv denken wir nun sicherlich als Erstes an die bekanntlich nicht zulässige Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, aber es gibt letztlich unzählige potentielle weitere Fälle, die bisher nicht oder deutlich weniger diskutiert wurden.
    Was habt Ihr bisher für Erfahrungen gemacht? Wurden Euch im Einstellungsgespräch Fragen gestellt, bei denen Ihr unsicher wart, ob diese zulässig waren? Habt Ihr schon einmal von diesem sagenumwobenen "Recht zur Lüge" Gebrauch gemacht?
    Wie immer brennen wir auf Eure Antworten!


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • "Bei uns hat allerdings der Betriebsrat vor einigen Jahren den Personalbogen bemängelt. Dort wurde nach Schwerbehinderung, dem GdB und auch nach einer Gleichstellung gefragt. Der Personalbogen wurde dann so geändert, dass jeder Bewerber gleich sieht, dass das nur dann beantwortet werden muss, wenn es einen Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit gibt."



    Das nenne ich vorbildlich. :thumbup:

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