BAG: Einwilligung zu Werbefilmstatistenrolle nach Ende des Arbeitsverhältnis nicht zurückziehbar

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  • Sehe ich genauso: Da der AN den Betrieb verlassen hat, repräsentiert er nicht mehr das Unternehmen und sollte daher auch nicht als "Maskottchen" herhalten müssen. Seltsam ist, dass es wohl keinen Passus zu dieser Situation in der erwähnten Einverständniserklärung gegeben hat. Wäre doch naheliegend gewesen.

  • Hmmmm....
    " Insgesamt 31 Mitarbeiter sind darauf bei ihrer Arbeit zu sehen. Am Schreibtisch, im Außendienst, in der Pause. Alle waren gefragt worden, alle waren einverstanden mit dem Video, das seit Jahren über die Internetseiten des Unternehmens angeklickt werden kann.


    Keine delikaten Situationen


    In dem Fünf-Minuten-Spot schwenkt die Kamera auch für Sekunden auf einen Mitarbeiter, der an einem Schalterschrank steht. Später taucht er noch einmal kurz auf. In dieser Szene sitzt er auf einem Stuhl."


    Für mich ist das Urteil völlig sachgerecht. Der Mitarbeiter hätte das vorher äußern müssen wenn er seine Einwilligung nur eingeschränkt geben will. Dann hätte der Arbeitgeber seinerseits entscheiden können, ob ihm dieser Mitarbeiter am Schaltschrank so wichtig ist, oder ob gerade dieser Kollege auf dem Stuhl sitzen muss. Gegebenenfalls hätte er auch den ganzen Werbefilm mit professionellen Schauspielern besetzen können.

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