Definition Betrieb

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  • Nach BetrVG ist die Definition des Betriebes an den einheitlichen Leitungsapparat und den eigenständigen Arbeitszweck geknüpft. Der Leitungsapparat übt die Leitungsmacht aus, also Personalbefugnis,..
    Wenn jetzt die Personalverantwortung in einem Konzern verlagert wird, z.B. in die Holding und im "Betrieb" nur
    ein Ansprechpartner ohne Entscheidungsbefugnis vorhanden ist, sprechen wir dann noch von einem betrieb im Sinne des Gesetzes?
    Gruss
    Ralf

  • Du erwartest hier eine kurze Antwort zu einem Sachverhalt dessen Erörterung vermutlich schon ganze Bibliotheken füllt.


    Ein Betrieb wird ja unter anderem auch durch die räumliche Einheit definiert. Wenn also z.B. die Personalabteilung an die Holding "outgesourct" wird, ändert dies grunfsätzlich nichts daran, dass der Betrieb ein Betrieb bleibt. Er verwächst dadurch nicht mit der entfernt liegenden Holding.


    Interessant wird die Frage eigentlich erst dann, wenn an einem Standort, auf einem Gelände mehrere Betriebe sind, die eine gemeinsame Personalleitung haben.

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