Teilnahme eines ordentlichen BR Mitglieds an BR Sitzung - Betroffen- und Befangenheit

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  • Hallo ihr Lieben,
    wir sind uns etwas uneinig.
    Bei einer Betroffen- oder Befangenheit eines ordentlichen BR Mitgliedes ist dieser von der gesamten Sitzung mit Beschluss auszuschliessen und ein Ersatz Mitglied für die gesamte Sitzung zu laden ?
    ODER
    Bei einer Betroffen- oder Befangenheit eines ordentlichen BR Mitgliedes ist dieser nur vom dem Zeitraum des Beschlusses der Sitzung auszuschliessen und ein Ersatz Mitglied für die diesen Zeitraum Sitzung zu laden (also quasi ein "zehn Minuten" Ausschluss) ?
    ODER
    bleibt der Ausschuss weiterhin beschlussfähig, weil ja Mehrheit an Sitzung teilnimmt ( und zustimmt) ?
    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert und ihr könnt uns weiterhelfen. Wir sind uns einfach unsicher, bzw. nicht einig.
    Lieben Gruss
    Nadine

  • Hallo Nainloa,


    juristisch ist das nicht ganz unumstritten. DIe herrschende Meinung vertritt aber den Standpunkt, dass es nicht reicht, dass das Ersatzmitglied nur bei der Beschlussfassung zugegen ist. Vielmehr soll, damit sich das Ersatzmitglied auch eine Meinung zur Entscheidung, welche es treffen soll, auxch eine MEinung bilden kann, auch bei der Beratung dabei sein. So geht ihr auf Nummer sicher.


    Das Betriebsratsmitglied, welches befangen ist, kann nicht geladen werden, anstellen dessen ist das Ersatzmitglied zu laden, weil dieses Mitglied ja genau diesen Mangel überbrücken soll.


    Wenn Ihr Themen habt, die man vielleicht ohne das Mitglied besprechen sollte, dann könnte der BRV ja eine zusätzliche >>SItzung anberaumen.



    Viele Grüße,


    Sascha

  • Hmmm... ich glaube dass die Antwort am Kern der Frage vorbeigeht...


    Das betroffene BRM ist nur für den Tagesordnungspunkt nicht zu laden (bzw. auszuladen) bei dem es betroffen ist. Für die anderen TOP ist das BRM zu laden.


    Anstelle des betroffenen BRM ist zwingend das entsprechende Ersatzmitglied zu laden.


    Die Betroffenheit besteht für den gesamten TOP, also von der Beratung bis zur Beschlussfassung.

  • Ist ein BR-Mitglied bei einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist es nicht nur nicht stimmberechtigt, sondern auch an der vorausgehenden Beratung gehindert. Es ist zu diesem TOP ein Ersatzmitglied gem. § 25 BetrVG einzuladen.
    Der BR kann aber vorher das rechtlich verhinderte BR-Mitglied anhören.

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