Ist ein BR-Mitglied bei einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist es nicht nur nicht stimmberechtigt, sondern auch an der vorausgehenden Beratung gehindert. Es ist zu diesem TOP ein Ersatzmitglied gem. § 25 BetrVG einzuladen.
Der BR kann aber vorher das rechtlich verhinderte BR-Mitglied anhören.
Beiträge von Mohrit1
Hallo,
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Ich denke mit diesem Kommentar könnt ihr bei eurem Arbeitgeber alle Fragen klären:
Ein Seminar vor Ort ohne Übernachtung würde den Seminarerfolg nicht unerheblich schmälern, da der sehr wichtige Erfahrungsaustausch mit Betriebsratskollegen aus anderen Bereichen außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten entfiele! Zudem gewinnt der Teilnehmer nicht den nötigen Abstand vom Alltag, um in Ruhe zu lernen. Durch die tägliche An- und Abreise entstehen darüber hinaus zusätzlicher Stress und Überstundenprobleme. Nach dem BAG muss der Arbeitgeber dann für die Kosten aufkommen ...
BAG vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81
... wenn das an einer Schulung in ... teilnehmende BR-Mitglied etwa 5 km von der Tagungsstätte entfernt wohnt, kann es Übernachtungs- und Verpflegungsgeld beanspruchen. -
Bei den Nachrückern dürfte die gleiche Regelung gelten, wie bei der Wahl der BR-Mitglieder. In §22 Abs. 3 der Wahlordnung ist geregelt, dass bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Gruß Thomas -
um da die richtigen Schlüsse ziehen zu können, braucht man nur zu wissen, aus welcher politischen Ecke der Chefredakteur Herr Markwort (guter Freund von Mutti) kommt.
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"veränderten politischen Rahmenbedingungen" ,
so kann man das natürlich auch beschreiben, wenn den Leuten nichts anderes übrigbleibt und sie bis zum bitteren Ende weiter malochen müssen. Die meisten Leute können es sich doch finanziell gar nicht mehr leisten, früher in Rente zu gehen. Und da auch keine Jüngeren mehr eingestellt werden steigt der Anteil der Älteren. Merke: Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast.
Gruß Thomas -
Alle Mitglieder sollen nicht nur, sondern müssen an der BR-Sitzung teilnehmen, da keine Beschlussfassung möglich ist wenn nicht alle eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder teilnimmt (§33BetrVG).
Der Betriebsausschuss führt nur die laufenden Geschäfte und kann keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Die Übertragung von Aufgaben an den Betriebsausschuss muss schriftlich mit Mehrheitsbeschluss erfolgen.
Im Grunde genommen soll der BR auf dem neuesten Informationsstand sein. Und dazu gehört die Teilnahme an Sitzungen, egal ob´s dem Arbeitgeber passt oder nicht.