Betriebsauschuss möglich?

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  • Hallo,
    wir sind ein Betrieb mit ca. 110 MA, haben daher einen BR von 7 Mitgliedern (auch gerade wieder neu gewählt):
    Wir sind uns nicht sicher, ob wir formal einen BA benennen dürfen mit den Rechten und Pflichten eines BA nach BetrVerfGes §27? Eigentlich gibt es den BA erst ab 9 BR-Mitgliedern.
    Unter uns gewählten BR-Mitgliedern besteht Einigkeit, dass wir gerne den BA mit Rechten und Pflichten gemäß dem Gesetz führen würden und die entsprechenden Aufgaben inkl. Befugnissen an ihn übertragen würden.
    Danke

  • ... haben daher einen BR von 7 Mitgliedern ...
    (...)
    Unter uns gewählten BR-Mitgliedern besteht Einigkeit, dass wir gerne den BA mit Rechten und Pflichten gemäß dem Gesetz führen würden und die entsprechenden Aufgaben inkl. Befugnissen an ihn übertragen würden.


    Ich halte bereits bei einem 9 köpfigen Gremium einen Betriebsasschuss als völlig überzogen und kontraproduktiv. Den Sinn eines 5 köpfigen BA innerhalb eines 7 kopfigen BR erschließt sich mir allerdings gar nicht. Wollt Ihr zwei Mitglieder einer Minderheitsliste ausgrenzen?


    Um es kurz zu machen: Könnt Ihr nicht!



    Wie wäre es mit § 28a BetrVG.


    Schlecht! Du verkennst den Beriff der Arbeitsgruppe. Das hat im § 28 a eher etwas mit Gruppenarbeit zu tun, als mit Arbeitsgruppen die der BR bildet.

  • Du verkennst den Beriff der Arbeitsgruppe.


    Fre :thumbup: Freue mich, dass du das beurteilen kannst.
    Auch im Fall der Gruppenarbeit kann es hilfreich sein.
    bei;
    * Arbeitszeitfragen
    * Pausenregelungen
    * Urlaubsplanung
    * Arbeitsgestaltung
    * Regelung gruppenspezifischer Überwachungseinrichtungen
    * Lohngestaltung
    * Berufsbildungsmaßnahmen
    * Ordnung der Arbeitsgruppe

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