Hallo,
wir sind ein Betrieb mit ca. 110 MA, haben daher einen BR von 7 Mitgliedern (auch gerade wieder neu gewählt):
Wir sind uns nicht sicher, ob wir formal einen BA benennen dürfen mit den Rechten und Pflichten eines BA nach BetrVerfGes §27? Eigentlich gibt es den BA erst ab 9 BR-Mitgliedern.
Unter uns gewählten BR-Mitgliedern besteht Einigkeit, dass wir gerne den BA mit Rechten und Pflichten gemäß dem Gesetz führen würden und die entsprechenden Aufgaben inkl. Befugnissen an ihn übertragen würden.
Danke
Beiträge von telkos
Hallo,
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