Beiträge von telkos

Hallo,

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    Hallo,
    wir sind ein Betrieb mit ca. 110 MA, haben daher einen BR von 7 Mitgliedern (auch gerade wieder neu gewählt):
    Wir sind uns nicht sicher, ob wir formal einen BA benennen dürfen mit den Rechten und Pflichten eines BA nach BetrVerfGes §27? Eigentlich gibt es den BA erst ab 9 BR-Mitgliedern.
    Unter uns gewählten BR-Mitgliedern besteht Einigkeit, dass wir gerne den BA mit Rechten und Pflichten gemäß dem Gesetz führen würden und die entsprechenden Aufgaben inkl. Befugnissen an ihn übertragen würden.
    Danke

    Hallo,
    ein Frage zur Vertraulichkeit von Betriebsvereinbarungen: sind diese vertraulich zu behandeln oder dürfen sie einer betriebs-/unternehmensfremden Öffentlichkeit (also z.B. Zeitung, Archiv etc.) zur Verfügung gestellt werden ohne Anonymisierung?
    Es geht nicht um Mitarbeiter, da ist es selbstverständlich dass die BV im vorgegebene Masse veröffentlich werden muss - es geht um eine betriebsfremde Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmens.
    Ergänzend: das Unternehmen ist nicht über einen Tarifvertrag gebunden, keine formale Beziehung zu Gewerkschaften (einzelne MA sind Mitglieder).
    Ich/wir sind gespannt auf die Diskussion
    HS