Betriebsratsanhörung bei anonymer Bewerbung

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  • Ich wollte mal wissen, ob ihr bei eurer bisherigen Betriebsratsarbeit bereits mit sog. anonymen Bewerbungen in Kontakt gekommen seid? Unsere Personalabteilung bekommt bei der Einstellung von Leiharbeiter von einer Leiharbeitsfirma nur noch anonymisierte Persönlichkeitsprofile überlassen, welche sie uns dann zur Einstellungsanhörung vorlegt. Es steht nur noch die Berufsausbildung und die bisherige Berufserfahrung drin, keine Nennung der bisherigen Arbeitgeber, kein Alter, keine Hobbies, nichts. Gerade für die Prüfung nach §99, Abs. 2, Satz 6 BetrVG wären diese Infos aus meiner Sich unerlässlich. Was meint ihr dazu? Wie geht ihr damit um? Vielen Dank vorab für eure Infos...

  • Mit "anonymer Bewerbung" hat das meines Erachtens nichts zu tun, es ist eher eine Frage der Geschäftsbeziehung zwischen SAuftraggeber und Auftragnehmer.


    keine Nennung der bisherigen Arbeitgeber, kein Alter, keine Hobbies, nichts. Gerade für die Prüfung nach §99, Abs. 2, Satz 6 BetrVG wären diese Infos aus meiner Sich unerlässlich.


    Das ist die Regelung mit der Störung des Betriebsfriedens, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung?


    Bisherige Arbeitgeber? Ok, wer früher bei der Deutschen Nationalzeitung als Redakteur gearbeitet hat, der könnte hier im Verdacht stehen. Ist aber wohl eher die Ausnahme.


    Alter? Du gleubst also, dass die renitenten Alten den Betriebsfrieden stören? Oder eher die jungen Rapper?


    Hobbies? Welche Hobbies können Deines Erachtens zur Störung des Betriebsfriedens beitragen? Ein 1860er Fan in einem Betriebs in dem lauter Bayernfans arbeiten? Oder erwartest Du, dass da tatsächlich drinsteht "Nach Feierabend ziehe ich gerne mit meinen 23 besten Kumpels (Atze, Friedo, Keule und 20 Astra) durch das Schanzenviertel und klatsche Zecken"?


    Ihr habt Anspruch auf genau die Unterlagen, die auch dem Arbeitgeber vorliegen. Wenn er diese Einstellungen auf Grund dieser geringen Datenbasis vornimmt (was besonders bei einfachen Tätigkeiten durchaus plausibel klingt), dann bekommt Ihr auch nicht mehr.


    Den Namen dieses Mitarbeiters, den solltet Ihr Euch aber schon geben lassen, da solltet Ihr Anspruch drauf haben.

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