Beiträge von martinkrapp

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    Ich wollte mal wissen, ob ihr bei eurer bisherigen Betriebsratsarbeit bereits mit sog. anonymen Bewerbungen in Kontakt gekommen seid? Unsere Personalabteilung bekommt bei der Einstellung von Leiharbeiter von einer Leiharbeitsfirma nur noch anonymisierte Persönlichkeitsprofile überlassen, welche sie uns dann zur Einstellungsanhörung vorlegt. Es steht nur noch die Berufsausbildung und die bisherige Berufserfahrung drin, keine Nennung der bisherigen Arbeitgeber, kein Alter, keine Hobbies, nichts. Gerade für die Prüfung nach §99, Abs. 2, Satz 6 BetrVG wären diese Infos aus meiner Sich unerlässlich. Was meint ihr dazu? Wie geht ihr damit um? Vielen Dank vorab für eure Infos...

    Ich möchte kurz mitteilen wie die Sache letztlich ausging. Wir haben als Betriebsrat den Widerstand gegen die Einstellung aufgrund mangelhafter Beteiligung nach §81 SGB IX aufrechterhalten. Der Arbeitgeber hat eine gerichtliche Auseinandersetzung gescheut und das Fazit ist jetzt, dass der Bewerber und die schwerbehinderte Kollegin eingestellt wurden. Für die Kollegin gab es leider erstmal eine Befristung bis Jahresende, aber das war nach Rücksprache mit ihr erstmal das beste. Ihr Arbeitsverhältnis mit der Leihfirma hätte sonst definitiv im August geendet.

    Hallo,


    in unserer IT-Abteilung ist eine Leiharbeitnehmerin auf dem Posten des IT-Betreuers eingesetzt. Diese Leiharbeitnehmerin ist schwerbehindert und macht diesen Job jetzt schon seit ca. 9 Monaten. Laut einem Feedback-Gespräch ist der Chef der Abteilung mit der Kollegin sehr zufrieden, seine Erwartungen werden sogar übertroffen, obwohl die Kollegin von der Ausbilduing her "nur" IT-Systemkauffrau ist und nicht wie üblich Fachinformatiker.


    Vor einiger Zeit hatte der Arbeitgeber dann eine "feste" Stelle als IT-Betreuer ausgeschrieben, auf die sich die schwerbehinderte Leiharbeitnehmerin bewarb.


    Jetzt liegt uns als Betriebsrat eine Anhörung über die Einstellung eines jungen, frisch ausgelernten Fachinformatikers vor, der genau diese Stelle besetzen soll. Der Vertrag mit der Leihfirma soll beendet werden, was für die Kollegin bedeutet, dass sie Ihren Job verlieren wird.


    Da der Anhörung keine Anfrage bei der Arbeitsagentur nach §81 SGB IX beigelegt war und weder SBV noch BR über die Bewerbung einer schwerbehinderten Person informiert wurden, haben wir nach §99 BetrVG der Einstellung widersprochen. Ziel des Betriebsrates ist es natürlich, die Leiharbeiterin zu übernehmen. Welche Hebel können wir noch in Bewegung setzen, um dieses Ziel zu erreichen? Klar ist, dass der Arbeitgeber die Anfrage bei der Agentur für Arbeit nachliefern und die Einstellung erneut anhören wird.



    Vielen Dank vorab für eure Antworten.