Ist folgendes möglich und in Ordnung:
Die Wahl ist außerhalb der Gesetzlichen Vorschrift da zuwenige Mitglieder im Betriebsrat sind.
Bestellung Wahlvorstand 23.12.2013
Erste Sitzung des Wahlvorstand: 16.01.2014
Zweite Sitzung des Wahlvorstand: 23.01.2014
Geplanter Aushang Wahlausschreiben: 06.02.2014
Wahl am 27.02.2014
Ist das so noch in Ordnung?