Vereinfachtes Wahlverfahren und fristen

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  • Ist folgendes möglich und in Ordnung:


    Die Wahl ist außerhalb der Gesetzlichen Vorschrift da zuwenige Mitglieder im Betriebsrat sind.


    Bestellung Wahlvorstand 23.12.2013
    Erste Sitzung des Wahlvorstand: 16.01.2014
    Zweite Sitzung des Wahlvorstand: 23.01.2014
    Geplanter Aushang Wahlausschreiben: 06.02.2014
    Wahl am 27.02.2014


    Ist das so noch in Ordnung?

  • Genau!


    Björn hat zwar einen validen Ansatz, aber dann doch zu kurz gedacht.


    Es ist in der Tat besser, noch im Februar zu wählen und auch das Wahlergebnis noch im Februar bekanntzugeben. (Insofern ist der 27.02. schon ein bisschen kritisch. Andererseits sollte es in einem 3er-BR kein Problem sein, dass alle Gewählten die Wahl unverzüglich annehmen).


    Da dieser BR (falls er dann noch existiert :thumbup: ) am 01.03.2014 noch kein Jahr im Amt ist, wäre im regelmäßigen Wahlzeitraum 2014 nicht zu wählen, sondern erst 2018. Dann endet die Amtszeit spätestens am 31.05.2018, man hat also den ganzen Wahlzeitraum zur Verfügung um die BR-Wahl zu terminieren. Sinnvollerweise legt man sie dann so weit nach hinten wie möglich.


    Wird hingegen erst Anfang März 2014 gewählt, so ist man auf Wahlen Anfang März für die weitere Zukunft ersteinmal festgelegt.

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