JAV-Vorsitzende kandidiert zur BR-Wahl

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Die Nichtmitgliedschaft im BR ist Wählbarkeitsvoraussetzung im JAV. Siehe § 61 (2) BetrVG.


    Rückt ein JAV-Mitglied in den BR ein, so verliert es die Wahlbarleit zur JAV, nach § 65 BetrVG in Verbindung mit § 24 (1) 4. erlischt also damit die Mitgliedschaft in der JAV automatisch.


    So lange das JAV-Mitglied nur Ersatzmitglied im BR "in Lauerstellung" ist und noch nicht (auch nur zeitweilig) nachgerückt ist, behält es sein JAV-Amt. Mit dem erstmaligen (auch nur vorübergehenden) Nachrücken erlischt die JAV-Mitgliedschaft.


    Laut Fitting kann man ein JAV-Mitglied bei nur zeitweisem Nachrücken auch als verhindert ansehen. Damit würde es dann im Vertretungsfalle nicht nachrücken und sein Amt in der JAV nicht verlieren.


    Da das Nachrücken per Gesetz geschieht und es keiner expliziten Annáhme der Vertreung bedarf, würde ich einem Erstzmitglied im BR welches ein JAV-Amt innehat dazu raten, die Verhinderung bei zeitweiligem Nachrücken dem BRV ausdrücklich anzuzeigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!