Hallo,
wieder ein neues Urteil zum Thema Arbeitszeugnis.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis mit einem Smiley - Zusatz unterschrieben wird, wenn der Arbeitgeber vorträgt, dass er immer so unterschreibe. Wenn dann ausnahmsweise einmal statt eines lachenden Smileys einer mit heruntergezogenen Mundwinkeln verwendet wird. so muss das nicht hingenommen werden.
Hier der Link: http://www.arbeitsrecht.de/rec…-mit-lachendem-smiley.php
Viele Grüße,
Sascha