Abrechnung falsch - Rückforderung des AG

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  • Hallo Forum


    es wurde festgestellt, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von unserem Dienstleister während der Kurzarbeit falsch sind. Eine Simulation ergab, dass sich die Differenzen für den Zeitraum März 13 - Juni 13 von -600,00€ (vom AG zuviel ausbezahlt) bis +30,00€ (vom AG zuwenig ausbezahlt) belaufen.


    Da der Dienstleister auch den Aufbau der Abrechnungen geändert hatte, konnten die MA die Abrechnungen nicht mehr auf Richtigkeit überprüfen.




    Kann der AG nun die zuviel bezahlten Beträge komplett zurückfordern?


    Kann der AG diese Beträge auf einmal zurückfordern?




    Gruß


    Merlin10

  • Moin.
    wie heißt es im Leben, es kommt darauf an.



    1. Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zuviel gezahlter Arbeitsvergütung (§ BGB § 812 BGB § 812 Absatz I BGB) den Wegfall der Bereicherung geltend macht (§ BGB § 818 BGB § 818 Absatz III BGB), hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß er nicht mehr bereichert ist.


    2. Der Arbeitnehmer kann sich für den Wegfall der Bereicherung auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen. Dazu ist erforderlich:


    a)Es muß sich um eine geringfügige Überzahlung handeln. Ob eine Überzahlung geringfügig ist, kann nach den Richtlinien beurteilt werden, die im öffentlichen Dienst gelten.


    b)Die Lebenssituation des Arbeitnehmers muß so sein, daß erfahrungsgemäß ein alsbaldiger Verbrauch der Überzahlung für die laufenden Kosten der Lebenshaltung anzunehmen ist.


    3. Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen erfahrungsgemäß auf die Verwendung zum Lebensunterhalt geschlossen werden kann.


    4. Seiner Darlegungs- und Beweislast genügt der Arbeitnehmer nicht, wenn er zu den nach Art oder dem Grund nach plausibel behaupteten anderweitigen Einkünften nicht substantiiert Stellung nimmt.


    BAG, Urteil vom 18.01.1995 - 5 AZR 817/93 (LAG Berlin Urteil 20.09.1993 9 Sa 36/93)


    Gruß
    bj

  • Hallo,


    habe ich das falsch verstanden ? Euer Arbeitgeber moniert die Rechnungen des Personaldienstleister, ist doch richtig; oder ? Wenn dem so ist, dass liegt der Fehler ja mitunter in der Sphäre des Personaldienstleisters; nicht aber in jener des eigentlichen Leiharbeitnehmers.



    MfG


    Horst

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