Vertraulichkeit von Betriebsvereinbarungen

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  • Hallo,
    ein Frage zur Vertraulichkeit von Betriebsvereinbarungen: sind diese vertraulich zu behandeln oder dürfen sie einer betriebs-/unternehmensfremden Öffentlichkeit (also z.B. Zeitung, Archiv etc.) zur Verfügung gestellt werden ohne Anonymisierung?
    Es geht nicht um Mitarbeiter, da ist es selbstverständlich dass die BV im vorgegebene Masse veröffentlich werden muss - es geht um eine betriebsfremde Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmens.
    Ergänzend: das Unternehmen ist nicht über einen Tarifvertrag gebunden, keine formale Beziehung zu Gewerkschaften (einzelne MA sind Mitglieder).
    Ich/wir sind gespannt auf die Diskussion
    HS

  • Hallo,


    richtig so - es wäre schon eigenartig, wenn ein BR deshalb einen Pflichtverstoß begeht, wenn gleich der Arbeitnehmer, der sie zulässigerweise per Veröffentlichung zur Kenntnis nimmt, an andere weitergibt und nichts zu befürchten hat.



    Jost

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