Hallo,
ein Frage zur Vertraulichkeit von Betriebsvereinbarungen: sind diese vertraulich zu behandeln oder dürfen sie einer betriebs-/unternehmensfremden Öffentlichkeit (also z.B. Zeitung, Archiv etc.) zur Verfügung gestellt werden ohne Anonymisierung?
Es geht nicht um Mitarbeiter, da ist es selbstverständlich dass die BV im vorgegebene Masse veröffentlich werden muss - es geht um eine betriebsfremde Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmens.
Ergänzend: das Unternehmen ist nicht über einen Tarifvertrag gebunden, keine formale Beziehung zu Gewerkschaften (einzelne MA sind Mitglieder).
Ich/wir sind gespannt auf die Diskussion
HS
Vertraulichkeit von Betriebsvereinbarungen
Hallo,
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Meines Erachtens sind auch Betriebsvereinbarungen, zumindest so lange sie nicht irgendwo "abgekupfert" wurden, urheberrechtlich geschützt. Es bedürfte damit der Zustimmung aller Miturheber für solch eine Veröffentlichung.
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Hallo,
die Frage wurde anscheinend schon einmal gerichtlich entschieden. Das LAG hat in der Weiterleitung keinen Verstoß gesehen.
Hier ist der Link: http://www.betriebsratsqualifi…gen-geheimhaltungspflicht
MfG
Horst
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Hallo,
die meisten Vereinbarungen sind abegkupfert. Die meisten Anwälte machen sich einmal in ihrer Laufbahn die Mühe, entsprechende Textbausteine zu erstellen ; und von dann an wird kopiert und eingefügt, was das Zeug hält
Lorenz
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Hallo,
richtig so - es wäre schon eigenartig, wenn ein BR deshalb einen Pflichtverstoß begeht, wenn gleich der Arbeitnehmer, der sie zulässigerweise per Veröffentlichung zur Kenntnis nimmt, an andere weitergibt und nichts zu befürchten hat.
Jost
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Hallo,
stimmt schon - das würde irgendwie keinen Sinn ergeben.
MfG
Horst
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