Wahlvorschlag Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen, mir ist bekannt, dass Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag nur einmal pro Wahlberechtigtem gültig sind.
    Was mir aber noch nicht ganz klar ist, wenn ein Wahlvorschlag durch BR-Beschluss möglich bzw. unterstützt wird, heißt das dann, dass dieser BR als Gremium/ Beschluss stützt oder können damit auch alle dahinter stehenden Kolleginnen/Kollegen (Wahlberechtigte) ebenfalls keinen weiteren Vorschlag (100 Stützunterschriften) mehr stützen? Oder bleiben das 2 paar Schuhe, sowie auch die Gewerkschaft vorschlagen kann?
    Für eine aussagefähige Antwort vielen Dank im Voraus. :P


    Mit freundlichen Grüßen
    Joschu

  • Hallo Joschu,


    ich habe dazu in meinen Unterlagen leider nichts finden können. Ich gehe aber einmal davon aus, dass der BR - Beschluss auf den BR an sich ( also auf ihn im Sinne seiner Eigenschaft als juristische Person) zu beziehen ist. Die einzelnen BR - Mitglieder müssten somit weiter als natürliche Person ihre Stützunterschriften leisten können, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 6 WO gegeben sind.


    MfG


    Horst

  • Ich denke, dass das Gesetz hier doch eindeutig genug ist.


    Drittelbeteiligungsgesetz:
    "§ 6 Wahlvorschläge
    Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen der Betriebsräte und der Arbeitnehmer. Die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer müssen von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten oder von mindestens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet sein."


    Die Stützunterschriftenerfordernis gilt also nur für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer.



    Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz:
    "§ 7 Wahlvorschläge
    (1) (...)
    (2) (...)
    (3) (...)
    (4) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Betriebswahlvorstands innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Wahlvorschlägen gestrichen; sind mehrere Wahlvorschläge, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welchem Wahlvorschlag die Unterschrift gilt.
    (5) (...)"


    Da die BRM den Wahlvorschlag des BR nicht unterzeichen (müssen), können sie selbstverständlich einen anderen Wahlvorschlag stützen. Sie dürfen halt nur einen Vorschlag unterschreiben.



    Bleibt als letzte Frage: Darf der BRV auch wenn er den Wahlvorschlag des Gremiums unterzeichnet hat, eine weitere Liste stützen? Meines Erachtens auch ein kalres Ja, da die Unterschrift des BRV unter der NR Liste keine Unterschrift im Sinne des $ 6 des Gesetzes ist.

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