Beiträge von joschu

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    Hallo Kolleginnen und Kollegen, mir ist bekannt, dass Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag nur einmal pro Wahlberechtigtem gültig sind.
    Was mir aber noch nicht ganz klar ist, wenn ein Wahlvorschlag durch BR-Beschluss möglich bzw. unterstützt wird, heißt das dann, dass dieser BR als Gremium/ Beschluss stützt oder können damit auch alle dahinter stehenden Kolleginnen/Kollegen (Wahlberechtigte) ebenfalls keinen weiteren Vorschlag (100 Stützunterschriften) mehr stützen? Oder bleiben das 2 paar Schuhe, sowie auch die Gewerkschaft vorschlagen kann?
    Für eine aussagefähige Antwort vielen Dank im Voraus. :P


    Mit freundlichen Grüßen
    Joschu

    Hallo Kolleginnen und Kollegen, mir ist bekannt, dass Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag nur einmal pro Wahlberechtigtem gültig sind.
    Was mir aber noch nicht ganz klar ist, wenn ein Wahlvorschlag durch BR-Beschluss möglich bzw.unterstützt wird, heißt das dann, dass dieser BR als Gremium/ Beschluss stützt oder können damit auch alle dahinter stehenden Kolleginnen/Kollegen (Wahlberechtigte) ebenfalls keinen weiteren Vorschlag (100 Stützunterschriften) mehr stützen? Oder bleiben das 2 paar Schuhe, sowie auch die Gewerkschaft vorschlagen kann?
    Für eine aussagefähige Antwort vielen Dank im Voraus. :P


    Mit freundlichen Grüßen
    Joschu

    Ja diese Frage ist etwas provokatorisch gestellt – sorry.
    Ich kann mir diese auch selbst beantworten,


    aber aufgrund der vorliegenden Vorgehensweise fiel mir kein besserer Einstieg
    ein.
    Aufgrund eines Umstrukturierungsprozess wurden für 21 KollegInnen Versetzungen in andere (neue) Gebiete durchgeführt.


    Als am 28.08.2012 in der BR-Sitzung diese Versetzungsmeldungen vorlagen,
    vermittelte der Vorsitzende den Eindruck, diese wohlwollend durchpeitschen zu wollen.
    Leider gab es 2 KollegInnen,


    mich der durch sein BR-Mandat selbst zur Sitzung anwesend war, und eine weitere
    Kollegin, die der Versetzungsmeldung aufgrund neuester Informationen, die kurz
    vorher bekannt wurden, nur vorab unter Vorbehalt einer zusätzlichen Klärung
    zustimmen wollten. (Diese Versetzungen galten als „freiwillig“…)
    Diese Meinung wollte das Gremium nicht als gegeben
    hinnehmen; aber auch der Vorsitzende hatte nicht die Fähigkeit besessen, dem
    Versuch der „Beugung“ über meine Person
    ein Ende zu bereiten; statt dessen fiel er mit über meine
    „Persönlichkeitsrechte“ her. Ich musste
    mich mehrfach rechtfertigen und meine Rechte einfordern, was dann nach vielen
    Versuchen auch zwangsläufig angenommen wurde. ( Wäre ich als Person nicht so
    stark gewesen und hätte meine Rechte nicht so gekannt, wie sie sind, wäre ich
    sicherlich eingeknickt…)


    Bei der Gesamtabstimmung des TOP "Versetzungen" wollte ich mich dann generell enthalten –
    nicht möglich. –Stimmenbeugung-[
    Meine Frage: Was ist das? Ein Komplott zwischen BR-Vorsitzendem
    und dem Arbeitgeber oder nur Nichtwissen, das es Grundrechte einer jeden Person
    gibt, die zu achten sind.


    Oder dürfen BR-Mitglieder keine eigene, freiwillige Meinung mehr haben???
    Für Eure Sichtweisen wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße

    Hallo liebe Betriebsräte,
    wenn Themen anstehen, gleich welcher Art, kann es doch a) um das Verständnis dazu gehen b) aber auch um ein Meinungsbild einer Vorgehensweise, die dann im Gremium nicht von allen geteilt wird - aber der letzendliche Beschluß erfodert ja eine Abstimmung, wo sich die Mehrheiten zum einen oder anderen Vorschlag zeigen = Ergebnis.
    Meine Frage wie ligitiem ist es, wenn ein Betriebsratsmitglied mit anderen per email Kontakt aufnimmt um schon mal die Stimmungslage für seinen Vorschlag/idee abzuwägen (Stimmungsbild einholt)? Soweit ich weiss hat der Vorsitzende doch nur die Rolle des "Sprachrohrs" gegenüber dem AG, er ist aber im Gremium nicht iregendeinem gegenüber weisungsbefugt?! -Also keine Art Chef oder Vorgesetzter --> alle Betriebsräte sind ihrer Person autak und können bei Beschlüssen frei entscheiden.
    So ich hoffe es ist jetzt etwas deutlicher geworden ?! - was mich da beschäftigt.
    Lieben Grüße
    Joschu

    Hallo liebe Betriebsräte hier im Forum, ich selbst bin als stellv. Vorsitzender im BR-Gremium unseres Unternehmen unterwegs. Vor kurzem stellte uns in einer Sitzung unser Vetriebsleiter eine Art Neuaufteilung von Gebieten = Betriebsänderung vor. ZU diesem Thema habe ich mir einige Gedanken direkt danach gemacht - habe meine momentanen Ideen mal aufgezeichnet (ohne Anspruch auf Richtigkeit!) und habe diese erst einmal einem bestimmten Mitarbeiterkreis (jedoch alles BR-Mitglieder) zukommen lassen, um einen ersten Abgleich zu finden, was ist an meiner Idee dran?! Ja vielleicht auch ein Stimmungbild vorab schon mal einzuholen...


    Ich bin der Meinung, dass diese Vorgehensweise legitiem ist, unter den Betriebsräten auchmal für Meinungsbilder = Mehrheiten zu werben etc. (Demokratieverständnis).
    Leider hatte ich die 3 Betriebsräte unter dem Outlook-Postfach-Teil "Betriebsrat" und mit der Grußformel Betriebsrat/stellv. Vorsitzender auf den Weg gebracht...


    Dafür habe ich im Sinne "hinter meinem Rücken" vom Vorgesetzten im "schreienden" Ton vor versammeltem Gremium in der Sitzung eineneingeschänkt bekommen. (Eine Art Möchte-Gern-Mascho Weise...)


    Wie beurteilt ihr im einzlenen das aus Eurer BR-Erfahrung...


    Lieben Dank fürsLesen bzw. "zuhören"...


    Freundlichen Gruß
    Joachim Schult-Werner ;)