Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Haben unserer Geschäftsleitung nach mehreren Aufforderungen ein Ultimatum gestellt, ein Rauchverbot zu erlassen. Nun ist das Ultimatum abgelaufen und wir stellen uns die Frage, wie wir nun am geschicktesten vorgehen, ohne gleich mit Kanonen auf Spatzenzu schießen.

  • Ich kenne die Vorgeschichte nicht, aber insgesamt klingt Dein Beitrag nicht nach vertrauensvoller Zusammenarbeit bei Euch. :D


    Eigentlich ist das für mich ein Thema welches in den Monatsgesprächen erörtert gehört um dort ein Vorgehen abzustimmen.


    Falls man beim Rauchverbot nicht weiterkommt, ist meines Erachtens die beste Möglichkeit dass ein AN eine offizielle Beschwerde (§ 85 BetrVG) über die rauchgeschwängerte Luft an den BR richtet. Der BR berät über diese Beschwerde und fasst einen Beschluss dass die Beschwerde berechtigt ist.Der BR reicht die Beschwerde an den Arbeitgeber weiter und dringt auf Abhilfe. Der Arbeitgeber kann sich nun entscheiden ob er
    - die Beschwerals berechtigt anerkennt und für Abhilfe sorgt
    - die Beschwerde für unberechtigt hält und damit den Weg zur Einigungsstelle öffnet.


    Im zweiten Falle könnte er noch die Einigungsstelle für unzuständig erklären, da es sich um einen Rechtsanspruch handelt ($ 5 ArbStättV), aber auch das würde ihn nicht wirklich retten, da er damit ja den Rechtsanspruch manifestieren würde.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!