...macht Sinn. Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG die Einrichtung eines nicht personalisierten Internetzugangs über den ihm zur Verfügung gestellten PC verlangen. Auf datenschutzrechtliche Aspekte kann sich ein Arbeitgeber hier nicht berufen. Der Betriebsrat hat hierfür in eigener Verantwortung zu sorgen.
http://juris.bundesarbeitsgeri…richt=bag&Art=en&nr=16235
Und auf elektrische Schreibmaschinen muss sich niemand mehr verweisen lassen.