Betriebsratstätigkeit als Weltanschauung und Religion = € 440.000 Schadensersatz...

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  • ...diese Summe verlangte eine Betriebsratsvorsitzende von der Arbeitgeberin im Wege des Schadensersatzes. Nun, angemessen? Könnte man meinen. Ihre Ansprüche stütze sie u. a. auf § 15 Abs. 1 und 2 AGG. Sie fühlte sich aufgrund ihrer Weltanschauung benachteiligt (§ 1 AGG). "Sie meint, ihre Weltanschauung bestehe darin, dass sie eine
    gleichberechtigte Vertretung der Arbeitnehmer und einen sozialen Ausgleich
    zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber für erforderlich hält. Es sei ihre feste
    Überzeugung, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitgebers
    auf freie Ausübung seines Wollens und dem Interesse des Arbeitnehmers auf
    Schutz vor Eingriffen in das Arbeitsverhältnis sicherzustellen."



    Das sah das ArbG Wuppertal ganz überraschend anders. Nachzulesen hier.



    Schön ist auch die Formulierung "Vernichtung missliebiger Betriebsräte" :)

  • Hallo,


    440.000 € finde ich zu hoch gegriffen. Mit 400.000 hätte ich mich auch zufrieden gegeben 8o


    Schade eigentlich, wenn das durchgegangen wäre, dann hätte es wahrscheinlich die größte Prozesswelle in der Geschichte der Arbeitsrechtsgeschichte gegeben..


    MfG


    Benjes

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