Eigriff in eine bestehende BV

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  • Hallo
    Wir haben eine gültige BV über Arbeitszeiten in der der Arbeitszeitrahmen fest gelegt ist. Dieser besagt eine Zeit von 9.20 bis 20.00 Uhr.
    Drei Spätöffnungszeiten sind möglich bis 22.00 außer Dez. Nun möchte der AG die Adventsamstage von 8.00- 22.00 öffnen.
    Nach meiner Rechtsauffassung ist das doch gar nicht möglich in eine bestehende BV einzugreifen. Wie würdet ihr das sehen?

    Liebe Grüße Anneme

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