Bleiben einem BR-Mitglied die individuellen Persönlichkeitsrechte erhalten?

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  • Ja diese Frage ist etwas provokatorisch gestellt – sorry.
    Ich kann mir diese auch selbst beantworten,


    aber aufgrund der vorliegenden Vorgehensweise fiel mir kein besserer Einstieg
    ein.
    Aufgrund eines Umstrukturierungsprozess wurden für 21 KollegInnen Versetzungen in andere (neue) Gebiete durchgeführt.


    Als am 28.08.2012 in der BR-Sitzung diese Versetzungsmeldungen vorlagen,
    vermittelte der Vorsitzende den Eindruck, diese wohlwollend durchpeitschen zu wollen.
    Leider gab es 2 KollegInnen,


    mich der durch sein BR-Mandat selbst zur Sitzung anwesend war, und eine weitere
    Kollegin, die der Versetzungsmeldung aufgrund neuester Informationen, die kurz
    vorher bekannt wurden, nur vorab unter Vorbehalt einer zusätzlichen Klärung
    zustimmen wollten. (Diese Versetzungen galten als „freiwillig“…)
    Diese Meinung wollte das Gremium nicht als gegeben
    hinnehmen; aber auch der Vorsitzende hatte nicht die Fähigkeit besessen, dem
    Versuch der „Beugung“ über meine Person
    ein Ende zu bereiten; statt dessen fiel er mit über meine
    „Persönlichkeitsrechte“ her. Ich musste
    mich mehrfach rechtfertigen und meine Rechte einfordern, was dann nach vielen
    Versuchen auch zwangsläufig angenommen wurde. ( Wäre ich als Person nicht so
    stark gewesen und hätte meine Rechte nicht so gekannt, wie sie sind, wäre ich
    sicherlich eingeknickt…)


    Bei der Gesamtabstimmung des TOP "Versetzungen" wollte ich mich dann generell enthalten –
    nicht möglich. –Stimmenbeugung-[
    Meine Frage: Was ist das? Ein Komplott zwischen BR-Vorsitzendem
    und dem Arbeitgeber oder nur Nichtwissen, das es Grundrechte einer jeden Person
    gibt, die zu achten sind.


    Oder dürfen BR-Mitglieder keine eigene, freiwillige Meinung mehr haben???
    Für Eure Sichtweisen wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße

  • Guten Morgen, Joschu!


    Auf jeden Fall dürfen und sollten BRM jeweils eine eigene Meinung haben. Nur so kommt ja eine Diskussionskultur zustande.
    Was euer Vorsitzender dort veranstaltet hat, klingt schwer grenzwertig in Richtung Schikane. War das denn das erste Mal? Und wie haben deine BR-Kollegen diese Situation wahrgenommen?


    Grüße
    Camillo

  • joschu,


    eines vorab: Deine ungewöhnlichen Formatierungen machen Deinen Text noch schwerer lesbar als Deine etwas verdrechselten Satzkonstruktionen.


    Leider ist aus Deinen Ausführungen auch in keinster Weise nachvollziehbar worum es geht, da Du fast völlig auf eine Sachverhaltsschilderung verzichtest und stattdessen Suggstivfragen stellst.


    Ich schließe daraus dass es Dir nicht um die Klärung oder Diskussion eines Sachverhaltes geht, sondern um eine Wunschantwort:


    Ja, Du hast Recht!

  • Hallo,


    wenn man von formalen Dingen einmal absieht, so stellt sich die Frage nicht nur im Betriebsratswesen. In der Politik sieht es auch nicht anders aus. Dort wird innerhalb der Fraktionen auch versucht, die Ansichten zu bündeln. Einer Beschneidung der Grundrechte der einzelnen Abgeordneten kommt dies aber nicht gleich. Dass man sich rechtfertigen muss, um seiner Meinung Gewicht zu verleihen ist nicht neu und zudem Tagesgeschäft für viele Menschen sowohl in der Politik als auch in Betriebsräten. An dieser Stelle die Pflicht eines BRV ableiten zu wollen, sich schützend vor jede geäußerte Meinung stellen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen.


    Dass die Möglichkeit zur Enthaltung versagt wurde, ist natürlich schon ein starkes Stück.




    Gruß,


    Lorenz

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