Hallo,
hier (einmal wieder) ein Artikel zu der wahrlich nicht immer einfachen Grenzziehung, was denn nun genau schon Mobbing ist und was wiederum nicht.
http://www.spiegel.de/karriere…ein-mobbing-a-851909.html
Mfg
Horst
Hallo,
hier (einmal wieder) ein Artikel zu der wahrlich nicht immer einfachen Grenzziehung, was denn nun genau schon Mobbing ist und was wiederum nicht.
http://www.spiegel.de/karriere…ein-mobbing-a-851909.html
Mfg
Horst
Hallo Benjes,
man darf aber auch den EInzelfall nicht vergessen. Das ist im Strafrecht bspw bei Tatbestand der Beleidigung ähnlich. Auf einer Baustelle wird man wahrscheinlich mit schrofferen Umgangsformen durchs Leben kommen, ohne dass sie jemandem über längere Zeit hinweg verübelt werden. Im Büroalltag kann dies dann aber wiederum schnell ganz anders aussehen. Genau darum ist ja auch die Grenzziehung so problematisch.
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
das mag durchaus sein. Ich finde es aber schon für die Opfer wenig kontraproduktiv. Es wäre für die Opfer schon besser, wenn diese anhand von konkreten Maßstäben in der Lage wären abzuschätzen, wann denn nun in Ungefähr genau der rechtlich relevante Bereich beginnt - und wo er vielleicht auch noch nicht erfüllt ist.
MfG
Horst
Das wäre ja auch für die Täter sehr praktisch. Sie wüßten dann sehr genau wie weit sie gehen dürfen, ohne juristisch dafür belangt werden zu können.
Hallo,
das ist eine interessante These. Andererseits kannst Du Dich am Beispiel des Strafrechts vergewissern, dass diese "Praktikabilität" niemals eintreten wird, da dafür die Fälle viel zu weit gefächert sind. Genauso wenig würde es zweckmäßig sein, das Rechtsgebiet der Kündigungsgründe abschließend fassen zu wollen. Dennoch würde ich mich freuen, wenn Mobbingopfer einen konkreteren Leitfaden an die hand bekommen würden, um zu wissen, inwieweit man sich Hilfe versprechen kann und inwieweit auch nicht.
Andererseits wäre es vielleicht gar nicht schlecht, die Urteile der Rechtsprechung nicht mehr zu veröffentlichen. Wenn diese zugunsten des Arbeitgebers gereichen, dann kann er ja genau daraus ermessen, wie weit er zu gehen hat; und wie weit auch eben nicht.
Mfg
Horst
Andererseits wäre es vielleicht gar nicht schlecht, die Urteile der Rechtsprechung nicht mehr zu veröffentlichen.
Stimmt schon! Das ist doch alles unnötiger Luxus was wir un in unserem Rechtsstaat leisten. Öffentliche Verhandlungen für die große Räume vorgehalten werden müssen die dann häufig nur von 5 Leuten besetzt sind, eine Presse die Urteile veröffentlicht und kommentiert, ein mehrzügiges Rechtssystem welches die Überprüfung von Urteilen ermöglicht usw. usf.! Das es auch erheblich effektiver geht sieht man doch in China, Russland und Nordkorea!
Wenn diese zugunsten des Arbeitgebers gereichen, dann kann er ja genau daraus ermessen, wie weit er zu gehen hat; und wie weit auch eben nicht.
Wäre ja noch schöner wenn man genau wüßte was erlaubt und was verboten ist
Hallo B.Ruhigend,
in Bezug auf Deine Ausführungen im ersten Absatz gehe ich mit Dir absolut konform. Das war nämlich alles eigentlich ironisch gemeint
MfG
Horst
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