S.P.O.N.: Schroffer Umgang noch kein Mobbing

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  • Hallo Benjes,


    man darf aber auch den EInzelfall nicht vergessen. Das ist im Strafrecht bspw bei Tatbestand der Beleidigung ähnlich. Auf einer Baustelle wird man wahrscheinlich mit schrofferen Umgangsformen durchs Leben kommen, ohne dass sie jemandem über längere Zeit hinweg verübelt werden. Im Büroalltag kann dies dann aber wiederum schnell ganz anders aussehen. Genau darum ist ja auch die Grenzziehung so problematisch.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Hallo,


    das mag durchaus sein. Ich finde es aber schon für die Opfer wenig kontraproduktiv. Es wäre für die Opfer schon besser, wenn diese anhand von konkreten Maßstäben in der Lage wären abzuschätzen, wann denn nun in Ungefähr genau der rechtlich relevante Bereich beginnt - und wo er vielleicht auch noch nicht erfüllt ist.



    MfG



    Horst

  • Hallo,


    das ist eine interessante These. Andererseits kannst Du Dich am Beispiel des Strafrechts vergewissern, dass diese "Praktikabilität" niemals eintreten wird, da dafür die Fälle viel zu weit gefächert sind. Genauso wenig würde es zweckmäßig sein, das Rechtsgebiet der Kündigungsgründe abschließend fassen zu wollen. Dennoch würde ich mich freuen, wenn Mobbingopfer einen konkreteren Leitfaden an die hand bekommen würden, um zu wissen, inwieweit man sich Hilfe versprechen kann und inwieweit auch nicht.


    Andererseits wäre es vielleicht gar nicht schlecht, die Urteile der Rechtsprechung nicht mehr zu veröffentlichen. Wenn diese zugunsten des Arbeitgebers gereichen, dann kann er ja genau daraus ermessen, wie weit er zu gehen hat; und wie weit auch eben nicht.


    Mfg


    Horst

  • Andererseits wäre es vielleicht gar nicht schlecht, die Urteile der Rechtsprechung nicht mehr zu veröffentlichen.


    Stimmt schon! Das ist doch alles unnötiger Luxus was wir un in unserem Rechtsstaat leisten. Öffentliche Verhandlungen für die große Räume vorgehalten werden müssen die dann häufig nur von 5 Leuten besetzt sind, eine Presse die Urteile veröffentlicht und kommentiert, ein mehrzügiges Rechtssystem welches die Überprüfung von Urteilen ermöglicht usw. usf.! Das es auch erheblich effektiver geht sieht man doch in China, Russland und Nordkorea!



    Wenn diese zugunsten des Arbeitgebers gereichen, dann kann er ja genau daraus ermessen, wie weit er zu gehen hat; und wie weit auch eben nicht.


    Wäre ja noch schöner wenn man genau wüßte was erlaubt und was verboten ist

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