"Und plötzlich ist die Abfindung futsch"

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  • "Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Abfindung seine
    Firma verlässt, die aber zwischenzeitlich in die Pleite rauscht? Nichts:
    Er geht leer aus. Es sei denn, er hat seinen Aufhebungsvertrag
    geschickt verhandelt. Arbeitsrechtler Georg Jaeger verrät, worauf es ankommt."



    http://www.spiegel.de/karriere…ung-ankommt-a-834793.html


    Könnte ja unter Umständen mal ganz interessant werden für die eine oder den anderen...

  • Moin,
    der Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers wird durch die Richtlinie 2008/94/EG vom 22. Oktober 2008 gewährleistet. Sie fordert für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers den Ausgleich von Nachteilen durch Garantieeinrichtungen. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit müssen die vom Vermögen des Arbeitgebers unabhängigen Garantieeinrichtungen vor drei Nachteilen schützen: vor dem Ausfall von Arbeitsentgelt, dem Verlust der gesetzlichen Sozialversicherung und dem Ausfall etwaiger Ansprüche aus betrieblichen Zusatzversorgungssystemen. Hat der Arbeitgeber Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen nicht erfüllt, erfüllt die Garantieeinrichtung die Ansprüche. Zu diesen Ansprüchen gehört auch eine Abfindung wegen rechtswidriger Kündigung.
    Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Staaten war in Deutschland keine besondere Umsetzung der Richtlinie erforderlich. So wird bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers bereits seit langem ein Insolvenzgeld (§§ 183ff. SGB III) gewährt, über das auch nicht entrichtete Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgedeckt werden.
    Quelle: Haufe


    Gruß
    bj

  • Hallo,


    so die juristische Theorie. Die Praxis sieht aber bei weitem nicht so rosig aus. Sicherlich drohen dem AG dann auch Straftatbestände i.S.v. Bankrott oder Insolvenzverschleppung. Letztlich ist dem Arbeitnehmer und den dahinterstehenden Familien damit aber leider auch nicht geholfen, wenn der Kühlschrank dann letztlich doch leer bleibt.


    Nichts für ungut,


    Horst

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