Hallo, liebe ForistInnen,
unser BR hat eine Kündigung vorgelegt bekommen, welche sich auf eine negative Gesundheitsprognose stützt. Im Falle des Kollegen liegt seit Februar 2011 Arbeitsunfähigkeit vor (Burnout), worauf sich die Kündigung bzw deren Begründung stützt. Allerdings gibt es neben dem Zeitraumnachweis kein Gutachten oder ähnliches. Reicht die Angabe einer negativen Prognose durch den AG hier überhaupt aus? Wer ist in einem solchen Fall beweislastpflichtig?
Wäre prima, wenn irgendwer etwas dazu wüsste.
Einen sonnigen Tag,
Petra