Wenn der BR nicht widerspricht, hat der Kollege bei einer anschl. Kündigungsschutzklage keine guten Karten!
Nach meiner Erfahrung und der gängigen Rechtssprechung hat der AN bei einer ersten krankheitsbedingten Kündigung auch meistens gute Aussichten im Unternehmen bleiben zu können. Die Beweisführung des AG muss derart auladend sein und er muss dazu nachweisen wie er versucht hat diese Erkrankung durch innerbetriebliche Strukturen und Maßnahmen zu vermeiden. Entscheidend ist aber auch noch die Größe des Unternehmens. Bei 500 AN ist es schwieriger eine solche Kündigung durchzubekommen als bei 10 AN!
Also auf jeden Fall immer widersprechen!