Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Unternehmen das dem Tarifvertrag der IG BCE angehört. Im Manteltarifvertrag steht:
"Das dem Arbeitnehmer Freizeit wie folgt zu gewähren ist: bei ärztlicher Behandlung, die nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit notwendig ist, für die als hierfür erforderlich nachgewiesene Zeit."
Meine Frage ist folgende. Über Jahre wurde in solchen Fällen den Mitarbeitern auch die "Wegzeit" zum und vom Arzt gutgeschrieben. Unser neuer Standortleiter hat von jetzt auf heute beschlossen, das nur die tatsächliche Zeit des Aufenthaltes beim Arzt gewährt wird.
Kann er das so machen? Aus dem Satz im Manteltarifvertrag kann ich das nicht so genau aufklären.
Vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende...