Seit Januar 2012 ist das sog. Familienpflegezeitgesetz (FPfzG) in Kraft. Damit wurde für Beschäftigte eine neue Möglichkeit geschaffen, die Pflege von Angehörigen und den eigenen Job über einen Zeitraum von zwei Jahren miteinander zu vereinbaren. Wer sich aus erster Hand über die Möglichkeiten der Familienpflegezeit informieren möchte, sollte die neue Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben besuchen. Hier werden viele Infos und ein umfangreicher Fragen und Antworten-Teil zur Verfügung gestellt. Ein Servicebereich mit Formularen und Merkblättern rundet das Angebot ab.
Quelle: www.familien-pflege-zeit.de
Freundliche Grüße,
F.Celeste