Hallo,
hier ein Beispiel wie (womöglich) mangelnde Verfassungstreue im Bematenrecht gehandhabt wird:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808799,00.html
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo,
hier ein Beispiel wie (womöglich) mangelnde Verfassungstreue im Bematenrecht gehandhabt wird:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808799,00.html
Viele Grüße,
Euer Tom
Naja, das bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung wird man von einem Lehrer an einer deutschen Schule schon noch verlangen dürfen, denke ich. Damit dürfte wohl die gesitige Nähe zur Muslimbrüderschaft kaum vereinbar sein...
Hallo Ferdinand!
Ich gehe davon aus, dass auch du den Menschen nur vor die Stirn gucken kannst, oder? Woher willst du denn wissen, dass der junge Mann immer noch Sympathien für den radikalen Islamismus hegt? Und selbst wenn er dies tut, liegt bisher keineswegs ein Verdacht vor, dass er seinen Schülern kein guter, demokratie-respektierender Lehrer sein kann.
Ich bin keine Juristin und kenne mich mit der Religionsfreiheit nicht so gut aus, aber für mich als Laiin klingt das schon nach einer zweifelhaften Entscheidung.
Liebe Grüße,
Hanna
Hallo,
ich denke, dass man hier überstürzt reagiert. Aber man wird mit Sicherheit vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsrelevanz Angst vor einer Fehlentscheidung haben.
MfG,
Horst
Benjes,
was wäre denn aus Deiner Sicht die angemessene nicht überstürzte Reaktion gewesen?
Geht es in dem Artikel jetzt eigentlich um die Verbeamtung oder um die Lehrtätigkeit?
Verbeamtung
Und damit ja letztlich dann auch gleichzeitig um die Ausübung der Lehrtätigkeit. Zumindest ist mir nicht bekant, dass es in Deutschland nicht-verbeamtete Lehrer an gemeinbildenden Schulen gäbe.
Grüße,
Jörn
anderer Auffassung: http://www.referendar.de/referendariat/verbeamtung.html
anderer Auffassung: http://www.referendar.de/referendariat/verbeamtung.html
Oh, okay!
Danke für die (Allgemein?)Wissenserweiterung und Gruß!
Jörn
Hallo,
ich war eigentlich auch davon ausgegangen, dass es hier um die Verbeamtung geht. Ich habe eine recht beleibte Bekannte. Die Frau ist weiterhin Lehrerin. Den Beamtenstatus bekam sie indes nicht verliehen, da ihr BMI nicht den Kriterien entsprach. Es sei mit einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit zu rechnen.
Von daher dachte ich eigentlich auch, dass die eigentliche Tätigkeit als Lehrperson dadurch nicht gefährdet sei.
MfG.
Horst.
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