unser Unternehmen wollte erst unseren Standort schließen, Nun doch nicht, kündigt aber eine bestehende Versorgungsordnung aus Wirtschaftlichen Gründen, es besteht keine Betriebsvereinbahrung darüber, in wie fern kann der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht gebrauch machen und wie können wir gewährleisten, das alles Rechtens abläuft [*]
Hallo,
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Komplizierte Sache ...
Einfach ein paar ungeordnete Gedanken dazu:
Da es sich bei betrieblichen Altersversorgungen um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt, würde auch eine Betriebsvereinbarung hier in ller Regel keine Nachwirkung entfalten. Insofern kann davon ausgegangen werden dass auch eine solche einseitige Zusage vom Arbeitgeber einseitig aufgekündigt werden kann. Kollektivrechtliche Ansprüche werden durch die Aufkündigung nicht berührt.
Inreressant ist, was mit den individualrechtlichen Ansprüchen der AN gechieht. Das hängt nicht zuletzt von Form und Inhalt der Versorgungszusage ab. Die bereits "erdienten" Ansprüche werden dem AN in aller Regel nicht genommen werden können. Ob zukünftig entstehende Ansprüche von AN die bereits eine Versorgungszusage haben abgelöst werden können müsste im Einzelfalle wohl ein Anwalt bzw. das Arbeitsgericht prüfen. Eine Herausnahme von Arbeitnehmern welche noch keine Versorgungszusage bekommen haben dürfte unkritisch sein.
Sofern ein Wirtschaftsausschuss besteht, ist dieser wohl zuz beteiligen.
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Hallo,
wurde diesbezüglich vielleicht auch tarifvertraglich eine Reglungn getroffen ?
Dann könnte unter Umständen dieser Link hilfreich sein: http://www.betriebsrentner.de/…blogspot.com_15.04.10.pdf
Viele Grüße,
Sascha
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Moin,
Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können durch betriebliche Übung begründet werden. Im Bereich des Betriebsrentenrechts ist die betriebliche Übung als Rechtsquelle vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG).
Gruß
bj -
Ich habe hier auch direkt an eine betriebliche Ordnung denken müssen.
Sehr interessantes Thema.
@Wetterfrosch: Es wäre super, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest!Grüße,
Jörn -
Hallo,
in diesem Zusammenhang sei einmal auf folgendes Seminar hingewiesen:
http://www.poko.de/Betriebsrat…erden-im-Betrieb/5237AB13
Viele Grüße,
Euer Tom
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