ArbG Wesel: Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Server-Logfiles

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  • "Das ArbG Wesel hat mit Beschluss den Antrag des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk zurückgewiesen.


    Die Parteien streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein entsprechendes umfassendes Einsichtsrecht zusteht. Zudem bestreitet der Arbeitgeber, dass entsprechende Dateien überhaupt existieren. Diese müssten erst erstellt werden. Der Betriebsrat könne nicht verlangen, dass die Unterlagen oder Dateien, in die er Einsicht begehrt, zuvor erst noch erstellt werden müssen. "


    http://bit.ly/Logfiles


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Aber waren diese Entscheidungen nicht immer in Fällen in denen der Arbeitgeber per Gesetz gezwungen war, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen?


    Hier lag der Fall ja etwas anders. Der BR hat festgestellt dass der Arbeitgeber in den Daten des BR herumgewühlt hat, das ist gerichtlicherseits ja auch schon abgeurteilt worden. Jetzt wollte der BR eigentlich dass sich der AG selber ans Messer liefert, konnte aber diesen Wunsch nicht so begründen, dass das Gericht von der Notwendigkeit überzeugt wurde.

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