"Das ArbG Wesel hat mit Beschluss den Antrag des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk zurückgewiesen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein entsprechendes umfassendes Einsichtsrecht zusteht. Zudem bestreitet der Arbeitgeber, dass entsprechende Dateien überhaupt existieren. Diese müssten erst erstellt werden. Der Betriebsrat könne nicht verlangen, dass die Unterlagen oder Dateien, in die er Einsicht begehrt, zuvor erst noch erstellt werden müssen. "
Freundliche Grüße,
F.Celeste