Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit ohne Zustimmung des Personalrates zulässig

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  • In der Regel kann/sollte man ja auch etwas dafür tun, dass man die Probezeit "übersteht". Wenn, wie es hier zumindest den Anschein hat, es einer Auszubildenden an der geistigen Reife fehlt zu erkennen dass ein Ausbildungsvertrag auch pflichten enthält, kann es für die Persönlichkeitsentswicklung auch förderlich sein, Mißerfolge verabreiten zu müssen.


    Ich würde mir als Ausbilder auch schwer überlegen ob ich mir AzuBis die bereits in den ersten 14 Tagen der Probezeit dadurch auffallen dass sie innerhalb einer AU ins Ausland reisen für mehrere Jahre ans Bein binden wollte.

  • Ich war nicht dabei und weiß daher nicht, was in dem Zusammenhang möglicherweise alles besprochen wurde. Ich muss aber immer wieder feststellen dass es unter den Jugendlichen eine wachsende Anzahl gibt, die nicht bereit sind sich einzufügen bzw. unterzuordnen. Und es ist nunmal Sinn der Probezeit zu prüfen on man zusammenpasst. Ein Jugendlicher der nicht einmal bereit ist, sich in diesen maximal vier Monaten einzuordnen wird es vermutolich auch danach nicht tun.

  • Hallo,


    ich selber habe durchaus Mitgefühl für die Probezeitler. Andererseits sehe ich es auch so, dass so für die Arbeitgeber eine risikolose Einstellungsmöglichkeit besteht. Wenn dem nicht so wäre, dann hätten wir wahrscheinlich Einstellungsverfahren, die uns im wahrsten Sinne des Wortes auf Herz und Nieren durchleuchten würden.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Hallo,


    das stimmt schon. Man kann den Arbeitnehmer schnell und unbürokratisch entlassen. Das gibt einem auch den Spielraum, Risiken oder vermeintliche Kompromisse einzugehen, ohne die später als Fehler erkannte Entscheidung letztlich bitter bereuen zu müssen.


    MfG


    Horst

  • Hallo,


    das mag alles richtig sein. Nichts desto trotz würde ich mir wünschen, wenn es in diesem Bereich eine Art "Willkürverbot" geben würde. Die Entscheidungen, die letztlich zur Nichteinstellung führen, sind oftmals hahnebüchend. Wenn sie begründet sind, wäre ich der letzte, der dem Institut der Probezeit sind Berechtigung absprechen wollte.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo ,


    das mag sein. Andererseits finde ich es nicht schlecht, wenn man recht schnell mitgeteilt bekommt, was Sache ist. Man hat andererseits auch nichts davon, wenn man sich über Jahre hinweg durch eine Ausbildung schleppt und erst am Ende gesagt bekommt, dass es dann wahrscheinlich doch nicht so ganz reichen wird. Auf diese Weise bleibt einem Zeit erspart, die man ansonsten mehr vergeudet hätte als dass sie einem von Nutzen wäre.


    Viele Grüße.


    Sascha

  • Hallo Horst,


    das kann man natürlich so sehen, das kann ich niemandem zum Vorwurf machen. Andererseits müsste man aber auch berücksichtigen, dass von keinem Arbeitgeber erwartet werden kann, Personen, die für den Betrieb nicht geeignet sind, zwanghaft "mitschleifen" zu müssen.- Damit würde er irgendwann den Wettbewerbsbedingungen nicht mehr standhalten können und wäre irgendwann schlichtweg pleite> das kann es ja nun einmal auch nicht sein .


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Hallo Benjes,


    hier besteht ein (vielleicht kleiner, aber dennoch nennenswerter) Unterschied. Man hat in gesetzestechnischer Hinsicht ein Tatbestandsmerkmal, welches erst einmal ein Hindernis darstellt. Was letztlich die Rechtsprechung davon übrig lassen würde, sthet selbstverständlich in den Sternen.



    Viele Grüße,


    Jost

  • Hallo,


    so sehe ich das auch . Es müsstze meiner Ansicht nach auf jeden Fall ein Einfallstor für die korrektive Hand der Jurisprudenz vorhanden sein. Wie die Wertung innerhalb dessen letztlich stattfinden werden, mag in rechtspolitischer Hinsicht durchaus differenziert zu betrachten sein.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    das sehe ich nicht so . Wenn dem so wäre, würden die Hürden, die sowieso schon an eine Einstellung geknüpft werden ( auch wennn es sich vorerst "nur" um Probezeitvereinbarungen handelt) weiter erhöht werden. Das kann in niemandes Sinne sein.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Leute, das Bezirksamt hatte die Untauglichkeit festgestellt. Da muss man wohl kaum auf AG-Seite stehen, um nachvollziehen zu können, dass sich von einer solchen Auszubildenden zu trennen sein muss. Hätte der Personalrat widersprochen wäre das Ganze -vollkommen verständlicherweise- ebenfalls vor Gericht gescheitert...

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