Hallo Reachstacker!
Wenn eine einzelne Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, so bleibt die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in der Regel unberührt.
Aber ehrlich gesagt, werde ich aus dem ganzen Sachverhalt noch überhaupt nicht schlau...
Du bist BRM bei der Mutter? Dann seid Ihr doch gar nicht für die Tochter zuständig...
Eure BVen, betrieblichen Übungen, gesamtzusagen gelten doch ebenfalls nicht für die Tochter...
Wenn es bei der Tochter keinen TV, keine BV gibt und auch keine betriebliche Übung, woher kommt dann der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge?