Beiträge von Reachstacker

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    Nach kurzem Überfliegen folgender Darstellung http://www.schoenhoeft.de/Betriebsverein…tNZA2010851.pdf denke ich dass gute Chancen bestehen, dass Eure BVen und BÜen auch für die Tochter gelten.


    Ich muss ehrlich zugeben das ich Schwierigkeiten habe diesen Text vom Sinn her voll zu erfassen. ?(


    Ergänzend muss ich hinzufügen das die "Tochter" nicht unsere tochter ist, sondern beide Firmen Töchter des Teilkonzerns sind.
    Würde das was ändern??
    Wo siehst du da die Chance??

    Hallo B.Ruhigend,


    vor ca. 2 Jahren wurde bei uns eine Tochter gegründet mit dem Zweck das neue Mitarbeiter nicht in den Genuss unserer Zulagen usw. kommen
    Wir als BR waren für die Tochter nicht zuständig.


    Letztes Jahr konnten wir durchsetzen das wir auch für die Tochter zuständig sind.
    Es wurde ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt.


    Der anspruch der neuen MA auf Sonn und Feiertagszulagen ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.


    Um endgültig für verwirrung zu sorgen, muss ich dazu sagen, das uns vor 5 Tagen eröffnet wurde daß beide Firmenteile zum 01.12 2011 verschmolzen werden.
    Dies geschieht aufgrund der änderung des AÜG zum selben Datum.
    Die GF hat wohl bedenken das die Tochter vor dem Gesetz zum Verleiher wird.


    Auch diese tatsache wirft einige fragen auf, wobei ich dafür wohl einen neuen Beitrag eröffnen sollte.


    Gruß Reachstacker

    Hallo eifon,


    ich denke das es hier zwei Lösungsansätze gibt.


    1. Der Arbeitnehmer(AN) hat per Gesetz keinen Anspruch auf eine Sonn und Feiertagszulage.
    Siehe BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 97/05
    Aber per Gesetz Anspruch auf eine Nachtzulage!
    Siehe ArbZG §6 Abs. 5
    Ich denke das allein deshalb der AG die Nachtzulage nicht´zugunsten´ der Sonntagszulage streichen darf.
    Nur vermute ich das hier nur der AN selbst dagegen angehen kann??
    Daher meine Frage ob wir als BR tätig werden dürfen?



    2. Der zweite Ansatz ist die AGB-Inhaltskontrolle bei Formular-Arbeitsverträgen.
    Ich sehe hier den AN benachteiligt in der entsprechenden Klausel.



    Es wäre interessant noch andere Meinungen zu dem Thema zu hören.


    Gruss Reachstacker

    Hallo zusammen,
    Unser AG stellt neue Mitarbeiter nur noch in einer Tochtergesellschaft ein.
    Natürlich zu schlechteren Bedingungen als die alten Arbeitnehmer.


    Eine Klausel in den Verträgen besagt, das falls an einem Tag 2 arten von zulagen anfallen, nur die höhere gezahlt wird.
    Speziell geht es hier um die Sonntagszulage und Nachtzulage.
    Nach längerer Recherche habe ich herausgefunden das diese Klausel unzulässig ist. :thumbup:


    Darf der BR überhaupt tätig werden, da es ja um einzelvertragliche Sachen geht??


    Gruss...