Hallo zusammen,
Unser AG stellt neue Mitarbeiter nur noch in einer Tochtergesellschaft ein.
Natürlich zu schlechteren Bedingungen als die alten Arbeitnehmer.
Eine Klausel in den Verträgen besagt, das falls an einem Tag 2 arten von zulagen anfallen, nur die höhere gezahlt wird.
Speziell geht es hier um die Sonntagszulage und Nachtzulage.
Nach längerer Recherche habe ich herausgefunden das diese Klausel unzulässig ist.
Darf der BR überhaupt tätig werden, da es ja um einzelvertragliche Sachen geht??
Gruss...