Verdachtskündigung

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  • Hallo, geschätztes Forum!


    Habe selbst auch mal eine Frage bzw eine Aufforderung eure Meinungen zu äußern:
    Gegen einen Kollegen wird seit kurzem wegen Unterschlagung während eines früheren Anstellungsverhältnisses ermittelt. Was da nun genau dran ist, weiß natürlich niemand. Er beteuert seine Unschuld, der GL ist das Risiko wohl zu hoch, da er auch bei uns in erster Linie mit Finanzverwaltungsaufgaben betraut ist, und will ihm nun kündigen, da das Vertrauensverhältnis nicht mehr bestünde. Wir halten das für untragbar. Was sagt ihr?


    Danke und Grüße,
    dillan.

  • Hallo euch beiden!


    Wenn es "hart auf hart" kommen sollte, sollte sich der Kollege tatsächlich zusätzlichen Rechtsbeistand suchen, klar. Wollte nur zunächst einmal ein Meinungsbild einholen, hier git es ja durchaus Spezis, die möglicherweise schon einmal eine derartige Situation erlebt haben.


    Danke und Gruß,
    dillan.

  • Moin,
    die Verdachtskündigung ist gesetzlich nicht unmittelbar geregelt, ergibt sich jedoch mittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG und § 626 Abs. 1 BGB. Maßgebender Grundsatz ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das nur bei Bestehen eines dringenden Tatverdachts die Kündigung gestattet.
    Nun wissen wir aber nicht was im Vorstellungsgespräch behandelt wurde, bezüglich des früheren Arbeitsverhältnis.
    Gruß
    bj

  • Hallo,


    wie schwerwiegend ist der Verdacht in diesem Fall ? Könnte er ausreichend sein, das Vertrauensverhältnis zwischem dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer als insoweit gestärt anzusehen, dass eine Weiterbeschäftigung durch den Arbeitgeber als nicht mehr zumutbar erscheint ?


    Gruß,


    Lorenz

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