Hallo,
ich bin mit einem Bekannten, der in einem anderen Unternehmen im BR sitzt, ein wenig in die Wolle geraten.
Einmal angenommen, die Ladung zur Sitzung ist fehlerhalft > bspw weil nach den §§ 25, 29 II BetrVG kein Ersatzmitglied geladen worden ist.
Ist dann ein aus dieser Sitzung ergehende Bschluss per se unwirksam ( so hatte ich es im Gedächtnis) ; oder ist von einer Unwirksamkeit nur dann auszugehen, wenn der Fehler dazu führt, dass sich ein anderes Mehrheitsverhältnis entwickelt hat ?
LG Rita