Fehlerhafte Ladung

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  • Hallo,


    ich bin mit einem Bekannten, der in einem anderen Unternehmen im BR sitzt, ein wenig in die Wolle geraten.


    Einmal angenommen, die Ladung zur Sitzung ist fehlerhalft > bspw weil nach den §§ 25, 29 II BetrVG kein Ersatzmitglied geladen worden ist.


    Ist dann ein aus dieser Sitzung ergehende Bschluss per se unwirksam ( so hatte ich es im Gedächtnis) ; oder ist von einer Unwirksamkeit nur dann auszugehen, wenn der Fehler dazu führt, dass sich ein anderes Mehrheitsverhältnis entwickelt hat ?


    LG Rita

  • Hallo Rita,
    bei nicht ordnungsgemäßer Ladung sind gefasste Beschlüsse unwirksam, wie Du richtig vermutest.
    Und nicht erst wenn sich ein anderes Mehrheitsverhältnis entwickelt, denn hier könnte das nicht geladene EBRM ja mit seiner Meinung und Argumenten eine andere Mehrheit herbeiführen.
    Gruß
    bj

  • Hallo,


    davon gibt es nur eine Ausnahme. Die Nichtigkeit des Beschlusses tritt nicht ein, wenn der letztlich vollständig versammelte BR mit der Abhaltung der Sitzuzng einverstnaden ist. Hier würde die NIchtigkeit gegen den Sinn und Zweck der Norm sprechen, die ja letztlich "nur" verhindern soll, dass durch die fehlerhafte Ladung Betriebsratsmitglieder bewusst davon abgehalten werden sollenn an der Sitzung teilnehmen zu können/ wollen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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