Hallo zusammen,
ich habe heute eine Frage zur Gesamt-SBV.
Ich bin Gesamt-SBV in unserer Firma und somit auch zuständig für die Schwerbehinderten in einem kleineren Betrieb ohne eigene SBV.
Nun fusionieren bei uns vier Firmen zu einer. Der Gesamtbetriebsrat und die Gesamt-SBV für die Vertretung im GBR muss neu gewählt werden.
Die Betriebsräte aller vier Firmen bleiben jedoch nach dem Überleitungsvertrag bis zum Frühjahr 2013 (somit auch die SBV der einzelnen Betriebe) im Amt. Aber wie ist dies mit der Zuständigkeit SBV für die kleinen Betriebe (ohne eigene SBV) der einzelnen Firmen? Gilt hier die alte Zuständigkeit oder ist hier der neue Gesamt-SBV zuständig?
Vielen Dank für eure Antworten
Ilona