"Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat für seine Arbeit einen PC mit Internetzugang zur Verfügung stellen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag, 26.07.2011, mitgeteilt hat, hat in einem entsprechenden, anhängigen Verfahren die Arbeitgeberin ihre Beschwerde zurückgezogen (AZ: 7 ABR 41/10). Damit ist das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart rechtskräftig geworden (AZ: 18 BV 144/09)."
http://bit.ly/Beschwerde_zurueckgezogen
Freundliche Grüße,
F.Celeste