Betriebsrat hat Anspruch auf PC mit Internetzugang; Klägerin zieht Beschwerde zurück.

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  • "Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat für seine Arbeit einen PC mit Internetzugang zur Verfügung stellen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag, 26.07.2011, mitgeteilt hat, hat in einem entsprechenden, anhängigen Verfahren die Arbeitgeberin ihre Beschwerde zurückgezogen (AZ: 7 ABR 41/10). Damit ist das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart rechtskräftig geworden (AZ: 18 BV 144/09)."


    http://bit.ly/Beschwerde_zurueckgezogen


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    ohne Internet geht es heutzutage doch einfach gar nicht mehr . Ich verstehe hier auch gar nicht die Einwände des Arbeitgebers : Desto effizientrer der BR den Voraussetzungen gemäß arbeiten kann, desto weniger Freistellungszeit benötigt andererseits für seine Arbeit. Letztendlich würde hier definitiv am falschen Ende gespart.


    Viele Grüße,


    Rita

  • Hallo,


    das ist in meinen Augen der blanke Wahnsinn. Das ist heute als absoluter Standard anzusehen. Wer für so eine eindeutige Frage ein arbeitsgerichtliches Verfahren mit all seinem finanziellen AUfwand herbeiführt, sollte sich einmal fragen, ob es nicht günstiger wäre, sein Geld gleich sofort zu verbrennen.


    Das würde allen Beteiligten wenigstens Zeit und Nerven ersparen .


    Gruß,


    Sascha

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